1. Das Institut für Gärungsgewerbe und Stärkefabrikation.
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praktische Versuchsanstellung, Veröffentlichungen und Unterricht gestellt
haben.
Der Vorsteher des Instituts ist Mitglied des engeren Lehrer¬
kollegiums, er vertritt die betreffenden Gewerbe an der Hochschule,
und das Institut dient gleichzeitig dem Unterricht für die Studierenden
aller Abteilungen der Hochschule.
Der „Verein der Spiritusfabrikanten in Deutschland“ und der „Verein
Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin“ besitzen die Rechte
einer juristischen Person, sie vertreten das Institut gegenüber der Kgl.
Jngenieur
Jngenieur
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Abb. 55. Maschinentechnische Versuchsanstalt (l. Obergeschoß).
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Abb. 56. Maschinentechnische Versuchsanstalt (II. Obergeschoß).
Staatsregierung und finanziell, die übrigen Verbände haben mit demVerein
der Spiritusfabrikanten Sonderabkommen getroffen.
Die Finanzgebahrung der einzelnen Verbände, die innere Verwaltung
sowie die Vertretung nach außen ist im übrigen eine vollständig selb¬
ständige: eine engere Verbindung besteht darin, daß in Bezug auf die
Gesamtleitung des Instituts durch den Vorsteher, für einzelne Beamte
und Abteilungen, sowie Tragung der aus der Sache sich ergebenden
gemeinsamen Ausgaben besondere Vereinbarungen getroffen sind. Eine