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II. Geschichtliches.
Akademien einverstanden und erachtet eine durchgreifende Reform der¬
selben für nicht geboten.“ Dementsprechend wohl erteilte der Minister
von Püekler dem landwirtschaftlichen Zentralverein der Provinz Sachsen
unter dem 16. Februar 1862 den Bescheid, dag er zwar wegen Errich¬
tung eines Lehrstuhls der Landwirtschaft an der Universität Halle mit
dem Herrn Unterrichtsminister bereits in Schriftwechsel getreten sei,
dag aber die Ausführbarkeit weder so gesichert, noch so nahe in Aus¬
sicht sei, als dag mit den für diesen Lehrstuhl empfohlenen Personen
schon jetzt in Unterhandlungen getreten werden könne. (Vorgeschlagen
waren Prof. Rau zu Hohenheim und Dr. Julius Kühn zu Schwusen.)
Am 21. März 1862 starb in Berlin der Professor Dr. Schulz-Fleeth,
und als Julius Kühn den neueingetretenen Minister für die landwirt¬
schaftlichen Angelegenheiten Grafen von Itzenplitz in einer Audienz
um baldige Entscheidung bat, beschied dieser ihn dahin, dag er nicht
nach Halle gehen, sondern unter gleichen Bedingungen als Professor
Ordinarius in die philosophische Fakultät der Universität Berlin
eintreten solle.
Kühn erwiderte aber, dag er auf diese Stellung verzichten müsse,
weil er bei derselben wegen des Umfanges der Grogstadt und der Lage
derselben eine erspriegliche Wirksamkeit für seine Wissenschaft nicht
zu erhoffen haben würde.
Die Ausgestaltung des Berliner landwirtschaftlichen Instituts be¬
schäftigte aber den Minister v. Itzenplitz lebhaft. Unter dem 29. Juli 1862
schrieb er persönlich an den Geh. Reg.-Rat Kette: „Ich denke mir nun, wir
müssen haben: 1. einen Lehrer der Chemie, der zugleich wissenschaftliche
Aushülfe bei dem Ministerium leistet. Dazu intendiere ich den Eichhorn
aus Bonn zu nehmen. 2. bedarf es eines tüchtigen Lehrers der Land¬
wirtschaft. Dazu wäre wohl der beste Herr Henneberg in Weende bei
Göttingen oder Professor Rau in Hohenheim oder Dr. Stengel in Tharand.
Über diese wäre zu ermitteln, ob sie tüchtig und zu haben sind.
3. einen Lehrer der landwirtschaftlichen Botanik. 4. Thaer, der sich
mit dem ad 2 genannten ergänzen mügte. — Diese Herren müssen eine
Anstalt bilden, welche unter einem Kuratorium steht. Das Kuratorium
könnte bestehen aus Geh. Rat Kette, Professor Magnus, der hierzu
bereit ist (Professor Magnus war der bekannte Physiker an der Uni¬
versität) und mir. Die Zuhörer mügten sämtlich immatrikuliert werden,
was jetzt auf drei Semester auch ohne Abiturienten-Examen zulässig
ist; dann ist die Disziplin Sache der Universität. Die nötige Verbindung
mit der Universität wäre dadurch gesichert, dag Magnus in das Kura¬
torium tritt.“
Am 23. September 1862 ward ein Statut entworfen, dessen § 7
besagt, dag, wenngleich die Berufung besonderer Lehrkräfte von dem
Ministerium für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten ressortieren