Volltext: Die Königliche Landwirtschaftliche Hochschule in Berlin. Festschrift zur Feier des 25jährigen Bestehens

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II. Geschichtliches. 
Akademien einverstanden und erachtet eine durchgreifende Reform der¬ 
selben für nicht geboten.“ Dementsprechend wohl erteilte der Minister 
von Püekler dem landwirtschaftlichen Zentralverein der Provinz Sachsen 
unter dem 16. Februar 1862 den Bescheid, dag er zwar wegen Errich¬ 
tung eines Lehrstuhls der Landwirtschaft an der Universität Halle mit 
dem Herrn Unterrichtsminister bereits in Schriftwechsel getreten sei, 
dag aber die Ausführbarkeit weder so gesichert, noch so nahe in Aus¬ 
sicht sei, als dag mit den für diesen Lehrstuhl empfohlenen Personen 
schon jetzt in Unterhandlungen getreten werden könne. (Vorgeschlagen 
waren Prof. Rau zu Hohenheim und Dr. Julius Kühn zu Schwusen.) 
Am 21. März 1862 starb in Berlin der Professor Dr. Schulz-Fleeth, 
und als Julius Kühn den neueingetretenen Minister für die landwirt¬ 
schaftlichen Angelegenheiten Grafen von Itzenplitz in einer Audienz 
um baldige Entscheidung bat, beschied dieser ihn dahin, dag er nicht 
nach Halle gehen, sondern unter gleichen Bedingungen als Professor 
Ordinarius in die philosophische Fakultät der Universität Berlin 
eintreten solle. 
Kühn erwiderte aber, dag er auf diese Stellung verzichten müsse, 
weil er bei derselben wegen des Umfanges der Grogstadt und der Lage 
derselben eine erspriegliche Wirksamkeit für seine Wissenschaft nicht 
zu erhoffen haben würde. 
Die Ausgestaltung des Berliner landwirtschaftlichen Instituts be¬ 
schäftigte aber den Minister v. Itzenplitz lebhaft. Unter dem 29. Juli 1862 
schrieb er persönlich an den Geh. Reg.-Rat Kette: „Ich denke mir nun, wir 
müssen haben: 1. einen Lehrer der Chemie, der zugleich wissenschaftliche 
Aushülfe bei dem Ministerium leistet. Dazu intendiere ich den Eichhorn 
aus Bonn zu nehmen. 2. bedarf es eines tüchtigen Lehrers der Land¬ 
wirtschaft. Dazu wäre wohl der beste Herr Henneberg in Weende bei 
Göttingen oder Professor Rau in Hohenheim oder Dr. Stengel in Tharand. 
Über diese wäre zu ermitteln, ob sie tüchtig und zu haben sind. 
3. einen Lehrer der landwirtschaftlichen Botanik. 4. Thaer, der sich 
mit dem ad 2 genannten ergänzen mügte. — Diese Herren müssen eine 
Anstalt bilden, welche unter einem Kuratorium steht. Das Kuratorium 
könnte bestehen aus Geh. Rat Kette, Professor Magnus, der hierzu 
bereit ist (Professor Magnus war der bekannte Physiker an der Uni¬ 
versität) und mir. Die Zuhörer mügten sämtlich immatrikuliert werden, 
was jetzt auf drei Semester auch ohne Abiturienten-Examen zulässig 
ist; dann ist die Disziplin Sache der Universität. Die nötige Verbindung 
mit der Universität wäre dadurch gesichert, dag Magnus in das Kura¬ 
torium tritt.“ 
Am 23. September 1862 ward ein Statut entworfen, dessen § 7 
besagt, dag, wenngleich die Berufung besonderer Lehrkräfte von dem 
Ministerium für die landwirtschaftlichen Angelegenheiten ressortieren
	        
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