Volltext: Die Königliche Landwirtschaftliche Hochschule in Berlin. Festschrift zur Feier des 25jährigen Bestehens

1. Allgemeiner Ueberblick. 
189 
unabhängig von jener weniger eingehenden Prüfung in Kulturtechnik, 
die im Landmesserexamen vorgesehen war. 
Im Frühjahr 1883 wurde gleichzeitig an der landwirtschaftlichen 
Akademie zu Poppelsdorf und an unsrer Hochschule ein zweijähriger 
geodätisch-kulturtechnischer Kursus*) errichtet und eine Prüfungs¬ 
kommission für Landmesser eingesetzt. Es mußte das Bestreben aller 
Dozenten der Geodäsie und Kulturtechnik sein, durch ihren Rat und 
Einfluß die angehenden Landmesser zum zweijährigen Studium an der 
Hochschule zu bewegen und so das herbeizuführen, was den Urhebern 
der neuen Prüfungsordnung offenbar als wünschenswert vorgeschwebt 
hatte, aber noch nicht zu erreichen gewesen war. Das einfachste und 
natürlichste Mittel dazu war, die Studierenden zum Betreiben beider 
Disziplinen, der Geodäsie und der Kulturtechnik, sowie zum Ablegen 
beider Schlußprüfungen zu ermuntern und sie darauf hinzuweisen, wie 
sehr sich der Gesichtskreis des Geodäten erweitern und seine Leistungs¬ 
fähigkeit erhöhen müsse, wenn er zugleich Techniker sei, auch abgesehen 
von der freien Wahl unter den Dienstzweigen des Vermessungswesens, 
die ihm dadurch sich öffne. Der von Poppelsdorf nach Berlin versetzte 
Professor der Geodäsie, der zugleich den Vorsitz in der geodätisch¬ 
kulturtechnischen Abteilung und in der Landmesserprüfungskommission 
übernahm, konnte aus voller Überzeugung in diesem Sinne wirken, und 
es ist trotz mancher Gegenströmung gelungen, daß von den 1500 Land¬ 
messern, die bisher an der landwirtschaftlichen Hochschule zu Berlin 
ihre Staatsprüfung bestanden, wohl nicht 20 weniger als zwei Jahre 
lang Geodäsie und Kulturtechnik studiert haben, von jenen abgesehen, 
denen Studiensemester, an anderen Hochschulen verbracht, angerechnet 
werden durften. Es ist klar, daß dadurch beide Fächer in ruhigerem 
Zeitmaß vorgetragen, mit besserem Verständnis erfaßt und mit allmählich 
erstarkender Kraft in den Übungen verarbeitet werden konnten. War 
das erst erfahrungsgemäß festgestellt, so stand nichts im Wege, das 
zweijährige Studium der Geodäsie und Kulturtechnik (nach ein¬ 
jähriger Vorpraxis) als obligatorisch vorzuschreiben, was denn auch 
durch die abändernden Bestimmungen zur Landmesserprüfungsordnung 
vom 12. Juni 1893 geschah. Gleichzeitig sorgten diese für eine 
bessere Verwertung des Lehrjahres zur praktischen Vorbildung der 
Landmesserzöglinge. 
*) Das Fach Kulturtechnik vertrat von 1883—1888 Meliorationsbauinspektor 
Ludwig Koehler, J Ms Reg-- und Baurat zu Hildesheim, von 1888—1893 Meliora¬ 
tionsbauinspektor (jetzt Geh. Ober-Baurat) P. Gerhardt, seitdem Geh. Ober-Baurat 
v. Münstermann; das Fach Baukunde von 1883—1893 Prof. Julius Schlichting t, 
1893—1901 Reg - und Baurat (jetzt Geh. Reg.-Rat und Prof.) M. Grantz, seitdem 
Geh. Ober-Baurat Nolda. In den Wintersemestern 1898/99, 1900/01 und 1902/03 
trug Oberlandmesser G. Friebe über das technische Verfahren im Auseinander¬ 
setzungswesen vor.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.