1. Allgemeiner Ueberblick.
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unabhängig von jener weniger eingehenden Prüfung in Kulturtechnik,
die im Landmesserexamen vorgesehen war.
Im Frühjahr 1883 wurde gleichzeitig an der landwirtschaftlichen
Akademie zu Poppelsdorf und an unsrer Hochschule ein zweijähriger
geodätisch-kulturtechnischer Kursus*) errichtet und eine Prüfungs¬
kommission für Landmesser eingesetzt. Es mußte das Bestreben aller
Dozenten der Geodäsie und Kulturtechnik sein, durch ihren Rat und
Einfluß die angehenden Landmesser zum zweijährigen Studium an der
Hochschule zu bewegen und so das herbeizuführen, was den Urhebern
der neuen Prüfungsordnung offenbar als wünschenswert vorgeschwebt
hatte, aber noch nicht zu erreichen gewesen war. Das einfachste und
natürlichste Mittel dazu war, die Studierenden zum Betreiben beider
Disziplinen, der Geodäsie und der Kulturtechnik, sowie zum Ablegen
beider Schlußprüfungen zu ermuntern und sie darauf hinzuweisen, wie
sehr sich der Gesichtskreis des Geodäten erweitern und seine Leistungs¬
fähigkeit erhöhen müsse, wenn er zugleich Techniker sei, auch abgesehen
von der freien Wahl unter den Dienstzweigen des Vermessungswesens,
die ihm dadurch sich öffne. Der von Poppelsdorf nach Berlin versetzte
Professor der Geodäsie, der zugleich den Vorsitz in der geodätisch¬
kulturtechnischen Abteilung und in der Landmesserprüfungskommission
übernahm, konnte aus voller Überzeugung in diesem Sinne wirken, und
es ist trotz mancher Gegenströmung gelungen, daß von den 1500 Land¬
messern, die bisher an der landwirtschaftlichen Hochschule zu Berlin
ihre Staatsprüfung bestanden, wohl nicht 20 weniger als zwei Jahre
lang Geodäsie und Kulturtechnik studiert haben, von jenen abgesehen,
denen Studiensemester, an anderen Hochschulen verbracht, angerechnet
werden durften. Es ist klar, daß dadurch beide Fächer in ruhigerem
Zeitmaß vorgetragen, mit besserem Verständnis erfaßt und mit allmählich
erstarkender Kraft in den Übungen verarbeitet werden konnten. War
das erst erfahrungsgemäß festgestellt, so stand nichts im Wege, das
zweijährige Studium der Geodäsie und Kulturtechnik (nach ein¬
jähriger Vorpraxis) als obligatorisch vorzuschreiben, was denn auch
durch die abändernden Bestimmungen zur Landmesserprüfungsordnung
vom 12. Juni 1893 geschah. Gleichzeitig sorgten diese für eine
bessere Verwertung des Lehrjahres zur praktischen Vorbildung der
Landmesserzöglinge.
*) Das Fach Kulturtechnik vertrat von 1883—1888 Meliorationsbauinspektor
Ludwig Koehler, J Ms Reg-- und Baurat zu Hildesheim, von 1888—1893 Meliora¬
tionsbauinspektor (jetzt Geh. Ober-Baurat) P. Gerhardt, seitdem Geh. Ober-Baurat
v. Münstermann; das Fach Baukunde von 1883—1893 Prof. Julius Schlichting t,
1893—1901 Reg - und Baurat (jetzt Geh. Reg.-Rat und Prof.) M. Grantz, seitdem
Geh. Ober-Baurat Nolda. In den Wintersemestern 1898/99, 1900/01 und 1902/03
trug Oberlandmesser G. Friebe über das technische Verfahren im Auseinander¬
setzungswesen vor.