504
W. Wirth, Psychophysik.
gieren, während dann in Wirklichkeit rx oder xr auftraten. In der zweiten
Gruppe (R. ohne Zuordnung der Tätigkeit) erschienen zwei Ziffern, und es
stand der Y.-P. frei, eine der vier Spezies darauf anzuwenden und darnach
pe in den Schallschlüssel (s. S. 499) zu rufen. Versuche dieser letzeren
Art fallen natürlich vollständig aus dem Rahmen der experimentell möglichst
eindeutig festgelegten Versuche heraus, ähnlich wie die Analyse der intellek¬
tuellen Prozesse unter den nicht weiter kontrollierbaren, aus dem alltäg¬
lichen Leben mitgebrachten Voraussetzungen.
d) Die Deutung der Zeitverlängerung bei der erschwerten
Reaktionshandlung.
(Kritik des Subtraktions Verfahrens.)
Ebenso, wie Helmholtz in seinen S. 482 erwähnten Versuchen durch
die Subtraktion zweier Reaktionszeiten einen völlig auf die periphere Er¬
regungsleitung entfallenden Zeitabschnitt abzugrenzen versucht hatte, wollte
nun Donders auch die Zeit für die höheren psychischen Prozesse, nämlich
die Dauer der „differentiellen Willensbestimmung“ bei den disjunktiven
Reaktionen und die Unterscheidungszeit bei den Erkennungs-Reaktionen auf
spezielle Merkmale (s. S. 494) einfach dadurch bestimmen, daß er zunächst
von der Zeit der disjunktiven Reaktion die Zeit der Erkennungsreaktion auf
das entscheidende Merkmal des zugehörigen Reizmotives und dann von der
letzteren die Zeit einer entsprechenden einfachen Reaktion abzog. Hierin ist
ihm vor allem auch Wundt nachgefolgt. Nun hat aber schon Helmholtz
(s. S. 483) es als nicht völlig erwiesen zugestanden, ob die Entwickelung des
Impulses aus der Reizauffassung bei dem näheren und ferneren Reiz völlig
gleich sei, und ähnliches gilt für die der Sinnesphysiologie zugehörige
Methode, aus den Zeiten der Reaktion auf spezielle Merkmale, z. B. auf
Temperatur, Farbe, Tonhöhe, den Zeitpunkt der Entstehung dieser Qualitäten
im Laufe des Anstieges der Sinneserregung zu schließen. Die Zeitver¬
längerung der disjunktiven gegenüber jener Erkennungs-Reaktion aber kann
deshalb nicht einfach auf die neu hinzutretenden Willensprozesse bezogen
werden, weil man in diesen Erkennungs-Reaktionen wegen der einzigen
Bewegungszuordnung zu allen wie bei der disjunktiven Reaktion gleich mög¬
lichen Reizmotiven gar niemals eine objektive Garantie dafür besitzt, ob bei
ihnen wirklich nur auf das spezielle Merkmal reagiert wurde, das hei der Dis¬
junktion entscheidend wird. Geschieht dies aber nicht, so ist natürlich auch
die Erkennungsleistung eine viel geringere, als sie in der korrekten
disjunktiven Reaktion enthalten ist. Wollte man dies aber durch die Selbst¬
beobachtung kontrollieren, wie Wundt, so würden solche Erkennungs¬
reaktionen wieder Prozesse einschließen, die zur Erkennung der speziellen
objektiven Reizmerkmale als solcher bei den disjunktiven Reaktionen nicht
erforderlich sind (vgl. S. 495, A. 1). Ebenso ist aber wohl die Annahme
unzulässig, daß bei der Reaktion auf ein spezielles, unter Umständen schwer
zu erkennendes Merkmal die Impulsentwickelung die nämliche sei, wie bei
der Reaktion auf einen deutlich übermerklichen Sinneseindruck überhaupt.
Scheint doch auch schon das Ergebnis der Selbstbeobachtung darauf hinzu-