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W. Wirt h, Psychophysik.
überhaupt. Trotzdem wird man sieb aber mit der V.-P. über die Einheit¬
lichkeit oder Zwiespältigkeit des Eindruckes, über die sie in jedem Versuche
allein zu urteilen hat, und über die Abstraktion von bloßen Intensitäts¬
änderungen u. ä. an der Hand stufenweiser wissentlicher Verminderungen
übermerklicher Distanzen und wirklich einheitlicher punktueller Eindrücke
verständigen können. Dadurch wird also wohl zunächst wenigstens Bi nets
„Typus“ der sog. Simplistes zu kurieren sein, die bis zu sehr großen objek¬
tiven Distanzen keine Extension oder Zweiheit herausfinden. Denn bei ihnen
dürften eben nur diese Voraussetzungen für die Wiedererkennung minimaler
Grade an sich bekannter Qualitäten noch nicht erfüllt sein.
In der reproduktiven Norm für die Urteilsabgabe bei solchen Versuchen
ist natürlich neben dem rein Inhaltlichen auch noch das besondere formale
Moment der Objektivierung enthalten, das in der Ableitung der Extensions¬
schwelle bei an sich bereits übermerklichen Gesichts- oder Tasteindrücken
nicht so deutlich hervortritt, als etwa bei der Konstatierung ebenmerklicher
einzelner Sinneseindrücke, vor allem auf Gebieten, die so starke subjektive
Erregungen aufzuweisen haben, wie das Tast- und Sehfeld. Denn die V.-P.
soll ja hierbei keineswegs das Vorhandensein einer Empfindung überhaupt
konstatieren. Ihr Urteil hat sich vielmehr eben auf das Dasein eines äußeren
Reizes zu beziehen, das freilich durch einen bestimmten Empfindungs¬
verlauf repräsentiert wird. Die Frage nach den Kriterien der Objektivierung
und der Quantität eventueller Fehler in dieser Hinsicht ist aber natürlich
keine Domäne der Reizschwellen-Untersuchung; vielmehr kommt die eigen¬
artige Abgrenzung zwischen Objektivem und Subjektivem bei allen psycho¬
logischen Versuchen in Frage, bei denen die spezielle Leistung in einer
Erkennung von objektiven Vorgängen besteht oder durch sie bedingt ist,
also insbesondere auch bei den Vergleichungen übermerklicher Reize unter
sich. Allerdings bringt der längere Ausschluß stärkerer Reize bei der Be¬
schäftigung mit minimalen Reizstufen eine besondere Steigerung der Erreg¬
barkeit mit sich, welche die subjektiven Erscheinungen den objektiv bedingten
Empfindungen besonders selbständig gegenübertreten läßt. Doch sind sowohl
die hieraus entspringenden Fehler als auch die Prozesse, durch die wir bei
der Auffassung der Objekte von ihnen zu abstrahieren vermögen, von ana¬
logen Vorgängen bei der Beschäftigung mit deutlich übermerklichen Reizen,
deren stärkere Erregung trotz der geringeren Reizbarkeit störende Nach¬
wirkungen zeitigt, nicht prinzipiell verschieden.
Zur Ableitung des unteren Bedingungsextremes für die Wiedererkennung
einer bestimmten Qualität werden nun nach § 29 verschiedene minimale Reiz¬
stufen einschließlich der Stufe Null in „Vollreihen“ dargeboten und die relativen
Häufigkeiten der beiden Urteile: „Reiz bemerkt“ und „Reiz nicht bemerkt“
ermittelt, der beiden Hauptfälle, auf die sich hier die Möglichkeiten redu¬
zieren, wenn man, wie bei der Methode der drei Hauptfälle für die Bestimmung
von Unterschiedsschwellen, die Fälle der Unbemerktheit und der Unsicher¬
heit in eine Gruppe zusammenfaßt. Man hat also hier dann gewissermaßen
nur u- und g-Fälle, die überall kontradiktorische Komplemente1) sind, so daß
1) Der Methode der fünf Hauptfälle für Unterschiedsschwellen entspräche eine
weitere Zerlegung der Kurve Fg(x) in eine mit der X-Achse geschlossene Kurve der