Volltext: Handbuch der physiologischen Methodik, Dritter Band, Zweite Hälfte: Zentrales Nervensytem, Psychophysik, Phonetik (3)

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W. Wirth, Psychophysik. 
Würde man nun noch gar keinen Anhaltspunkt dafür haben, welcher 
Wert als Äquivalent in Frage kommen kann, so würde die erstmalige Er¬ 
mittelung der Berechnungsweise des A natürlich ziemlich umständlich sein, da 
ja so viele „Umkehrungen“ mit je einem neuen N2 abzuleiten wären, als 
Möglichkeiten des AA in Betracht kommen. Praktisch liegt es also wohl 
vorläufig näher, den Korrespondenzsatz [296] nur zur Kontrolle ganz 
bestimmter Möglichkeiten zu benützen, die bereits aus dem 
sonstigen psychophysischen Charakter des Äquivalenz wert es 
plausibel erscheinen. 
c) Die wichtigsten Kriterien für eine vorläufige Auswahl der Berechnungs¬ 
weise des Äquivalentes. 
1. Der Äquivalenzwert als Grenze zwischen den wahren (inneren) 
Unterschiedsschwellen S0 und Su und die formale Beziehung 
zwischen dem Fehlerhauptwerte (dem sog. konstanten Fehler) und 
den Schwellen. 
Die methodische Bedeutung des Korrespondenzsatzes besteht nach dem 
Gesagten vor allem darin, daß er an der Hand eines genügenden Beobachtungs¬ 
materials eine besondere Art der Berechnung des Aquivalenzwertes 
empfehlen und somit schließlich dahin führen kann, daß man die Totalfehler 
ohne weitere Umkehrung der Lage aus einer einzigen Vollreihe 
berechnen kann, so daß man eine Umkehrung der Lage mit einem be¬ 
liebigen N2 des Unsicherheitsbereiches höchstens noch zur weiteren Aus¬ 
gleichung von Zufälligkeiten vornehmen wird. 
Als Kriterium für die Auswahl des Äquivalenzwertes kommt nun zunächst 
in Betracht, daß er, wie vorhin erwähnt, ein Optimum der Gleichheitsrelation 
sein muß, gleichgültig ob man ihm nur rein begriffliche, dispositionell hypo¬ 
thetische Bedeutung im psychophysischen Zusammenhänge zuschreiben will, 
oder ob man auch dem ihm jeweils entsprechenden Gleichheitsurteile irgend¬ 
welche Auszeichnung zuerkennt. Da das allgemeine Stetigkeitsprinzip in 
seiner Weise auch für die Bewußtseinserscheinungen zutrifft, so liegt wohl 
die Annahme nahe, daß innerhalb des Urteilsgebietes der u-Fälle nach den 
Grenzen zu in der Tat dunkler bewußte Unterschiede vorhanden sind, die 
durch geeignete Methoden auch wenigstens qualitativ nachzuweisen wären. 
Dieses rein hypothetische oder dunkel bewußte Optimum der Gleichheits¬ 
relation, das mit dem Maximum der rel. H. der u-Fälle nicht zu verwechseln 
ist, zerlegt nun das gesamte „Idealgebiet der u-Fälle“ (vgl. S. 190) zwischen 
den Hauptwerten r0 und ru offenbar in zwei Strecken, die in einem beson¬ 
deren Sinne als „obere“ und „untere“ Unterschiedsschwelle bezeichnet 
werden können. Wir meinen aber hiermit weder die absoluten Unter¬ 
schiedsschwellen (Grenzabszissen) r0 und ra in dem S. 165, A. 1 de¬ 
finierten Sinne, noch die von G. E. Müller so genannten und schon 
oben S. 199 u. Fig. 10 eingeführten Abstände s0 und sa zwischen 
diesen Grenzen und dem Normalreiz N, die keine neue Unbekannte ein¬ 
führen und die wir, zur Unterscheidung von der neuen Einteilung, als 
„physikalische obere und untere U.-S.“ bezeichnen wollen. Da die Unter-
	        
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