an der Königlichen Universität Breslau.
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1. Das Stipend in in des Breslauer landwirtschaftlichen Ver¬
eins, in einer jährlichen Summe von 200 Mark; die Bewerbungen um
dieses Stipendium sind bei dem Vorstände dieses Vereins anzubringen.
2. Die Stipendien der Wilhelm Korn-Stiftung. Dieselben stehen
aber nicht nur für schlesische studierende Landwirte der Universität Breslau
zur Verfügung, sondern sie werden ebenso auch an schlesische Schüler
der mittleren und niederen landwirtschaftlichen Lehranstalten der Provinz
Schlesien vergeben. Das ursprüngliche Stiftungskapital von 7080 Mark
stammte ebenfalls von dem Breslauer landwirtschaftlichen Verein her und
wurde zum Andenken an die 25jährige Wiederkehr des Breslauer Maschinen¬
marktes und an die Amtsführung des ehemaligen Vorsitzenden des Breslauer
landwirtschaftlichen Vereins, des Kgl. Landesökonomierats Wilhelm Korn
zu Breslau, für diese Zwecke ausgesetzt. Die Zinsen dieses Kapitals und
der später dazu gekommenen Schenkungen und Vermächtnisse werden jährlich
in einem oder mehreren Stipendien von dem schlesischen Herrn General-
landscliaftsdirektor vergeben, an welchen Bewerbungen um diese Stipendien
zu richten sind.
3. Die Stipendien der Schlesischen Prinz Friedrich Wilhelm-
Stiftung bestehen in einem jährlich am Vermählungstage des hochseligen
Kaisers und Königs Friedrich III. zu vergebenden Zinsbeträge von 900 M.
für hilfsbedürftige Schlesier behufs Förderung landwirtschaftlicher und ge¬
werblicher Zwecke. Die Höhe der einzelnen Stipendien hängt von der
Zahl der Bewerber und von dem Kuratorium der Stiftung ab, in welchem
der schlesische Herr Generallandschaftsdirektor ebenfalls den Vorsitz
führt. Die Einkünfte des Unterstützungsfonds werden zu einer Hälfte
für landwirtschaftliche, zur anderen Hälfte für gewerbliche Zwecke ver¬
wendet.
Die für landwirtschaftliche Zwecke bestimmte Hälfte wird verwendet:
a) mit 2/5 Teilen für Stipendien zum Besuch einer höheren land- und forst¬
wirtschaftlichen Lehranstalt bis zum Betrage von 360 M. für je ein
Stipendium,
b) mit 2/s Teilen für Stipendien zum Besuch von land- und forstwirtschaft¬
lichen Schulen bis zum Betrage von 240 M. für je ein Stipendium, und
cj mit V5 Teil für Unterstützungen zur Förderung und Hebung einzelner
Zweige und Nebenzweige der Landwirtschaft, z. B. Bienenzucht, Seiden¬
zucht etc.
Das Kuratorium veröffentlicht in zwei der gelesensten schlesischen
Zeitungen den Termin zur Einbringung der Gesuche (in der Zeit vom
15. November bis 15. Dezember) bei dem geschäftsführenden Kurator.
Die Stipendien werden in der Regel für 1—2 Semester, je nach dem
Lelnkursus der Lehranstalten, von Ostern des betr. Jahres ab, die Unter¬
stützungen dagegen für das ganze Jahr bewilligt.x)
Dass durch diese Stipendien auch einigen unbemittelten Landwirten
das Studium in Brelau erleichtert wird, ist von hohem Werte, da es bei
h Nach dem revidierten Statut der Schlesischen Prinz Friedrich Wilhelm-Stiftung
vom 13. November 1888.