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Das Studium der Landwirtschaft
3. Nachweis über eiue Studienzeit an einer Universität oder einer der höchsten aka¬
demischen landwirtschaftlichen Lehrstätten Deutschlands von mindestens 4 Semestern,
von denen das vierte Semester aber nur begonnen zu sein braucht.
4. Nachweis der benutzten Litteratur, wobei wörtliche Citate als solche zu bezeichnen sind.
5. Die Arbeiten sind versiegelt, unter der Adresse des Vorsitzenden der Landwirtschafts¬
kammer abzugehen. Der Arbeit ist ein versiegelter Zettel beizulegen, welcher innen
den Namen des Verfassers enthält, aussen aber mit demselben Motto versehen ist,
welches sich unter dem Titel der Arbeit selbst befinden muss.
Eine etwaige Milderung dieser Bedingungen bleibt der Kommission auf Grund sorg¬
fältiger Prüfung des einzelnen Falles überlassen. Bezügliche Anträge sind vor Ablieferung
der Arbeit an den Vorsitzenden der Kommission zu richten.
§ 9.
Der Nachweis über die Erfüllung der gestellten Bedingungen ist der Bearbeitung
der Preisaufgabe beizufügen.
Sofern nicht von einzelnen Bedingungen Dispens erteilt war, wird die Arbeit bei
Nichterfüllung der Bedingungen ohne weiteres vom Wettbewerb ausgeschlossen.
§ 10.
Die öffentliche Verkündigung der Preisverteilung wird durch die Zeitschrift der
Landwirtschaftskammer bewirkt; die eventuelle Auszahlung der Preise erfolgt bei der
gleichzeitigen Mitteilung der Kommission an die betreffenden, durch Öffnen der ent¬
sprechenden Zettel ermittelten Sieger in der Konkurrenz.
Die uneröffueten Zettel werden liehst den zugehörigen Arbeiten denjenigen, welche,
sich dazu legitimieren, von der Geschäftsstelle der Landwirtschaftskammer zurückgegeheii,
während die Originale der preisgekrönten Arbeiten bei den Akten der Landwirtschafts¬
kammer aufbewahrt werden. Doch steht cs den Verfassern frei, auf ihre Kosten sich eine
Abschrift derselben anfertigen zu lassen.
§ 11.
Die Vorschläge für die Stellung der Preisaufgabe erfolgen jährlich von seiten des
betreffenden Universitäts-Docentcn nach vorausgegangener Aufforderung durch den Vor¬
sitzenden der Kommission. Darauf wird die Kommission von dem Vorsitzenden zusammen¬
berufen und stellt das Thema endgültig und zwar so rechtzeitig fest, dass die Publikation
desselben mit dem officiellcn Beginne des Sommersemesters erfolgen kann.1)
Der Vorstand
der Landwirtschaftskammer für die Provinz Schlesien.
Graf von Zedlitz.
Die Landwirtscliaftskammer für die Provinz Schlesien darf damit den
Ruhm für «ich in Anspruch nehmen, von allen Vertretungen der praktischen
Landwirtschaft die erste gewesen zu sein, welche durch die Stiftung von
Preisen das ernste Studium der Landwirtschaftswissenschaft gefördert hat,
und es kann die moralische Unterstützung von seiten der landwirtschaftlichen
Praxis, welche in dieser Anerkennung der Nützlichkeit des Erwerbes einer
wissenschaftlichen neben der praktischen Vorbildung für den beute so
schweren Beruf des Landwirtes liegt, nicht dankbar genug aufgenommen
werden. Mit dem S.-S. 1899 findet die erste Ausschreibung einer Preis¬
aufgabe statt.
h) Die Stipendien. Für unbemittelte Landwirtschaftsstudierende
der Universität Breslau stehen folgende Stipendien zur Verfügung:
*) Der Text dieser Satzungen entspricht, wenige Änderungen mehr redaktioneller Natur aus¬
genommen. fast wörtlich dem vom Deferenten seiner Zeit dem Vorstände der Landwirtschaftskammer
eingereichten Entwürfe.