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aus der überwiegenden Erblichkeit eines neu aufgetretenen
Merkmales (z. B. besondere Brüchigkeit der Spindel, Grannen-
losigkeit bei Gerste) auf dessen höheres Alter schliessen zu
dürfen glaubte; allerdings könnte ja eine neu aufgetretene Form
früher schon einmal bestanden haben und umgekehrt der gegen¬
wärtig herrschenden Form den Ursprung gegeben haben.
Bei dem gegenwärtigen Stande unserer Kenntnisse jedoch,
sowie speciell für die hier besprochenen Beobachtungen, welche
ohne Altersdocumente thatsächlich nur Werthigkeitsdaten oder
Hinweise auf solche enthalten, erscheint mir die Verknüpfung
von beobachteter Werthigkeit und hypothetischer Descendenz
unbegründet und unzulässig. Ich werde darum auch bei den
folgenden Mittheilungen meiner eigenen Versuche das Mendel’sche
Problem der gesetzmässigen Werthigkeit der Merkmale, welches
zunächst seinem theoretischen Gehalte nach, wie bezüglich seiner
praktischen Bedeutung verfolgt werden soll, völlig gesondert von
der Frage der Rassengeschichte behandeln.
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