II
Max Kohl, Aktiengesellschaft. Chemnitz
Lieferungsbedingungen.
Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und als Gerichtsstand gilt Chemnitz.
Die Preise unserer Listen verstehen sich gegen Kasse ohne Skonto.
Wir behalten uns vor, bei Lieferungen, welche nicht für Rechnung von deutschen
Behörden oder von deutschen staatlichen oder städtischen Lehranstalten erfolgen, um
Vorauszahlung bei Eingang der Bestellung zu ersuchen oder den Rechnungsbetrag
vor Abgang der Sendung zu erbitten oder ihn durch Nachnahme zu erheben.
Lieferzeiten werden nach Möglichkeit genau angegeben und eingehalten, ohne
daß wir uns dafür verbindlich machen oder für die Folgen entstandener Verzögerungen
aufkommen. Bei Bestellungen vom Auslande ist es nötig, uns von etwa bestehenden be¬
sonderen Vorschriften betreffs Versendung oder Verzollung in Kenntnis zu setzen.
Mängelrügen finden nur Berücksichtigung, wenn sie unverzüglich nach Empfang
der Waren gemacht werden.
Versand und Anfuhr geschehen auf Rechnung und Gefahr der Besteller. Auch wenn
frachtfreie Versendung vereinbart worden ist, erfolgt der Transport auf Gefahr der Be¬
steller. Wenn nicht anders vorgeschrieben, versichern wir die Sendungen gegen Bruch
und Verlust auf dem Transport für Rechnung der Besteller.
Kisten und Packung werden besonders berechnet. Die bei den einzelnen Gegen¬
ständen in den Preislisten angegebenen Preise für Verpackung gelten nur für Ver¬
packung zum Versand über Land. Seetüchtige Verpackung stellt sich in der
Regel etwa doppelt so teuer. Ueberseeische Sendungen lassen wir in Kisten mit Zink¬
einsatz oder Öltucheinlage verpacken, wenn keine anderen Bestimmungen getroffen
werden. Die Sendungen über Wasser nach europäischen Häfen verschicken wir in ge¬
wöhnlichen Kisten, sofern nicht seetüchtige Verpackung ausdrücklich verlangt wird.
Die der Preisliste beigefügten Abbildungen sind nicht immer in den Einzelheiten
mit den zu liefernden Apparaten übereinstimmend, da wir uns Vorbehalten, Änderungen
und Verbesserungen an den Apparaten vorzunehmen.
Bei vielen Apparaten sind, um die Anwendung des Apparates zu erläutern, Neben¬
apparate und anderes Beiwerk mit abgebildet. Diese Dinge sind nicht mit in dem
Preis des Gegenstandes eingeschlossen und werden nur auf besondere Bestellung gegen
Berechnung mitgeliefert.
Der unter den Abbildungen angegebene Größenmaßstab soll nur ungefähr einen
Anhalt über die Größe des Apparates bieten, ist aber für die Größe der Apparate nicht
verbindlich. Bei perspektivischen Zeichnungen ist derselbe gewöhnlich nur für eine
Abmessung gültig.
Bei größeren Gegenständen haben wir vielfach Netto- und Bruttogewichte auf¬
geführt. Sämtliche Gewichtsangaben sind jedoch nur angenähert und unverbindlich.
Seemäßige Verpackung wiegt in der Regel ungefähr die Hälfte mehr, als die Verpackung
zum Versand auf dem Landwege.
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Max Kohl, Aktiengesellschaft. Chemnitz.