II
Max Kohl, Aktiengesellschaft, Chemnitz
Lieferungsbedingungen.
Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und als Gerichtsstand gilt Chemnitz.
Die Preise unserer Listen verstehen sich gegen Kasse ohne Skonto.
Wir behalten uns vor, bei Lieferungen, welche nicht für Rechnung von deutschen Behörden oder
von deutschen staatlichen oder städtischen Lehranstalten erfolgen, um Vorauszahlung bei Eingang der
Bestellung zu ersuchen oder den Rechnungsbetrag vor Abgang der Sendung zu erbitten oder ihn durch
Nachnahme zu erheben.
Lieferzeiten werden nach Möglichkeit genau angegeben und eingehalten, ohne daß wir uns dafür
verbindlich machen oder für die Eolgen entstandener Verzögerungen aufkompaen. Bei Bestellungen vom
Auslande ist es nötig, uns von etwa bestehenden besonderen Vorschriften betreffs Versendung oder Ver¬
zollung in Kenntnis zu setzen.
Mängelrügen finden nur Berücksichtigung, wenn sie unverzüglich nach Empfang der Waren gemacht
werden.
Versand und Anfuhr geschehen auf Rechnung und Gefahr der Besteller. Auch wenn frachtfreie Ver¬
sendung vereinbart worden ist, erfolgt der Transport auf Gefahr der Besteller. Wenn nicht anders vor¬
geschrieben, versichern wir die Sendungen gegen Bruch und Verlust auf dem Transport für Rechnung der
Besteller.
Kisten und Packung werden besonders berechnet. Die bei den einzelnen Gegenständen in den Preis¬
listen angegebenen Preise für Verpackung gelten nur für Verpackung zum Versand über Land. See¬
tüchtige Verpackung stellt sich in der Regel etwa doppelt so teuer. Überseeische Sendungen lassen wir
in Kisten mit Zinkeinsatz oder Öltucheinlage verpacken, wenn keine anderen Bestimmungen getroffen
werden. Die Sendungen über Wasser nach europäischen Häfen verschicken wir in gewöhnlichen Kisten,
sofern nicht seetüchtige Verpackung ausdrücklich verlangt wird.
Die der Preisliste beigefügten Abbildungen sind nicht immer in den Einzelheiten mit den zu liefernden
Apparaten übereinstimmend, da wir uns Vorbehalten, Änderungen und Verbesserungen an den Apparaten
vorzunehmen.
Bei vielen Apparaten sind, um die Anwendung des Apparates zu erläutern, Nebenapparate und
anderes Beiwerk mit abgebildet. Diese Dinge sind nicht mit in dem Preis des Gegenstandes eingeschlossen
und werden nur auf besondere Bestellung gegen Berechnung mitgeliefert.
Der unter den Abbildungen angegebene Größenmaßstab soll nur ungefähr einen Anhalt über die
Größe des Apparates bieten, ist aber für die Größe der Apparate nicht verbindlich. Bei perspektivischen
Zeichnungen ist derselbe gewöhnlich nur für eine Abmessung gültig.
Bei größeren Gegenständen haben wir vielfach Netto- und Bruttogewichte aufgeführt. Sämtliche
Gewichtsangaben sind jedoch nur angenähert und unverbindlich. Seemäßige Verpackung wiegt in der
Regel ungefähr die Hälfte mehr als die Verpackung zum Versand auf dem Landwege.
Max Kohl, Aktiengesellschaft, Chemnitz