•"538 E. Salkowski, Bemerkungen zu der Arbeit von Kuliberg.
kogen zuzulassen — oder gelüste Krvthrocellulose oder Erythro¬
dextrin ist im Grunde gleichgültig, jedenfalls aber ist es nicht
möglich, Glykogen zu isolieren, ohne diesen Körper mitzuer¬
halten, und es gibt keine Grenze zwischen ihm und dem Glykogen,
wenn dieses existiert, bei der quantitativen Bestimmung.»
Mit anderen Worten: Die Glykogenbestimmung hat —
auch ganz abgesehen von dem Hefegummi, das man ja leicht
in einer anderen Hefequantität bestimmen könnte — keine
Basis, weil sich dem sogenannten Glykogen Erythrodextrin
beimischt und die Quantität dieser Beimischung von
der Dauer der Einwirkung der Kalilauge abhängt, wie
ich in meiner eingangs zitierten Arbeit gezeigt habe.
Es wäre doch schwerlich wissenschaftlich zu sagen : was
bei 3 ständigem Erhitzen mit f>0°/oiger Kalilauge in Lösung
geht, betrachte ich als Glykogen, was sich darüber hinaus löst,
nenne ich nicht mehr Glykogen. Warum gerade 3 Stunden?
warum nicht 4, 5, H, 8 Stunden? oder — was jedenfalls
richtiger wäre — soviel Stunden, bis nichts mehr in Lösung
geht. Man kann nicht erwarten, daß sich von der Bestim¬
mung eines derartig künstlich oder konventionell abge¬
grenzten Körpers biologische Beziehungen ergeben werden.
Es ist wohl möglich, selbst wahrscheinlich, daß die Resistenz
der Zellmembran, von welcher die Quantität des erhaltenen
«Glykogens» abhängt oder mit abhängt, nicht immer dieselbe
sein wird. Zur Bestimmung dieser könnte man wohl allenfalls
eine willkürlich gewählte Zeit des Erhitzens anwenden, zu
etwas anderem aber nicht.
Ich muß es also unbedingt ablehnen, zur Stütze der Ar¬
beit von Kullberg zu dienen. Übrigens enthält das Kull-
bergsche «Glykogen* auch noch eine unbestimmte Quantität
Hefegummi, das er ebensowenig wie Euler berücksichtigt hat.
Ich bleibe also dabei: die Existenz eines präformierten
Glykogens, als eines Körpers sui generis, unabhängig von dem
Erythrodextrin, ist zweifelhaft und eine Bestimmung desselben
nach dem Verfahren von Schönfeld und Krampf ist mit
unberechenbaren Fehlern behaftet.