alkalische Harne destillirt, so bilde! sich in demselben auf
Zusalz von Jod •Jodkalium und Natronlauge zunächst ein
schwarzer Niederschlag von Jodstieksloif, welcher auf Zusatz
von noch mehr Natron wieder verschwindet. Aelzannuvniak1)
verhält sich ebenso. Schwcfclammonium scheidet dabei, noch
Schwefel ab. dcT sich aber nicht mit Jodoform verwechseln
lässl.
Hat man dein Harne bloss so viel Säure zugesetzt, dass
das Destillat schwach sauer reagirt, so ist dieses stets färb- :
los; ist aber dem Harne vor dem Destilliren ein grosser
Ucbersclmss an Säure zugefügt worden (z. B. l/a Volumen
coucentrirter Salzsäure), so hat das Destillat eine rothiiehe
Farbe und lässt bei mehrwöchentlichem Stehen einen amorphen,
milieu Körper lallen, der auf dem Platinblech mit hell-
leuchtender Flamme ohne Hinterlassung von Asche verbrennt
und in Aether mit rubinrother Färbt' löslich ist. -
Nachweis im Harn direkt. Ist der Harn besonders v
reich an Aceton, z. 13. im Typhus bei anhaltendem Fieber,
so gibt er manchmal direkt mit den genannten Reagentien
«'inen Jodoformniedersehlag, der sich in der oben angegebenen
Weise als solcher erkennen lässt. Gleichwohl lässt sich nach
meinen Beobachtungen dieses Verfahren dem Nachweis im
Destillat nicht an die Seite setzen.
III. Quantitative Bestimmung.
Von der Anwendung der von Ililger2) sowie von
Krämer3) angegebenen Methoden zur quantitativen Be¬
stimmung des Acetons habe ich von vornherein Abstand
genommen, da sie einen grossen Aufwand an Zeit beanspru¬
chen, und mir lur die Bestimmung von so kleinen* Mengen
Aceton, wie sie im Harn Vorkommen, kaum sehr genaue
') Käufliches, aromatische Verbindungen enthaltendes Ammoniak
gibt mit Jod-Jodkuliimi und Natronlauge einen woissen, bald bräunlich
weidenden Niederschlag, der sich schwer in heissem Wässer,’ leichter in
Alkohol und in Aether löst, heim Erwärmen mit Natronlauge alkalische
Dämpfe entwickelt und aid'Zusatz von salpetriger Säure Jod abscheidet.
') Hi Igor. Annalen der ('.hernie und Pharmacie, IM. Ith»; S. .‘U t.
3) Krämer. Berichte d. ehern. Gesellschaft IM. 13, S. 1002.