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weiter vorschreitet, und es wird demnach von dem kürzeren
oder längeren Verweilen des Inhaltes im Darm abhängen,
ob die oben besprochenen Fäulnissprodukte auch im Harn
auftreten oder nicht.
Schliesslich möchte ich noch auf eine praktische Ver-
werthung himveisen, welche die vorstehenden Untersuchungen
vielleicht ein Mal würden finden können, ich meine in ge¬
richtsärztlicher Beziehung. Daraus nämlich, dass
sich vor der Nahrungsaufnahme niemals Indigo im Harn
nach weisen Hess, könnte in einem zweifelhaften Fall, wo die
Frage, ob ein Neugeborener bereits Nahrung zu sich ge¬
nommen habe oder nicht, aufgeworfen würde, diese Frage
bejaht werden, wenn sich in dem (bei der Leiche aus der
Blase entnommenen) Urin Indigo fände, nicht aber umgekehrt
verneint Werden bei Abwesenheit von Indigo, da dieses ja
auch bei schon genährten Säuglingen kein beständiger Be¬
fund ist. Bei der grossen Tragweite, welche gerade die
Beantwortung gerichtsärztlicher Fragen hat, möchte ich diese
Andeutung vorläufig nur mit der grössten Zurückhaltung
gemacht haben und ausdrücklich davor warnen, auf Grund
derselben so folgenschwere Schlüsse zu ziehen, bevor nicht
durch zahlreichere Untersuchungen das, was ich gefunden
habe, als ausnahmslose Hegel erhärtet worden ist.