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Haus
1nd Wohnung in alter Zeit.
Bauer in dieser Zeit, während die Wohnburgen der Ritter und die Häuser der Städter
sich verfeinerten, auch seinem Hause und seinem Hofe in den verschiedenen Landschaften
die typische Grundform gegeben, die ihm bis heute geblieben ist.
Allerdings war das Bauernhaus am Ende des Mittelalters im wesentlichen nur
ein NuHbau. Nach den alten Hosrechten und Weistü111ern gehört das Haus des Bauern
noch zur fahrenden Habe; der Grundherr darf es nach Belieben abbrechen und ver-
setzen. Auf den Bildern und Stichen unserer deutschen Meister zu Dürers Zeit ist der
Bauer in seinem groben Kittel und zerrissenen Gewand ein ärmlicher, plumper Geselle;
sein Haus ist schmucklos, oft geflickt und arg zerfallen. Man sieht ihm die Not an,
die sich in den Bauernkriegen Luft machte. Noch lange nach diesen Kriegen hat der
Städter für den Bauern nur Spott und Hohn: ,,Trinck Wasser und ià grobes Brot",
Abb.
Dielk
1it Herd, Herdrähn
.nd Siddel, an
Ostenfeld be-
Altona.
heiÃt es unter Jost Ammans Bauernbilde. Und noch im siebzehnten Jahrhundert war
es der deutsche Landmann, der mit Haus und Hof, mit Gut und Blut die mörderischen
Kosten der dreiÃig Kriegsjahre zahlen muÃte. Wieder blieben nur die glücklichen Bauern-
schaften im äuÃersten Norden und Süden unseres Vaterlandes, in den Marschen und
in den Alpentälern, verschont.
Der Bauer im Inneren des deutschen Reiches hat erst seit dem groÃen Kriege
freundlichere Zeiten gesehen. Ãberraschend schnell haben die nächsten Generationen die
ungeheuren Verluste an Menschen und Gütern erseht. Manche Härten der alten Hörig-
keit milderten die Fürsten und ihre Beamten. Erst jeHt haben die Bauern der einzelnen
Landschaften und Dörfer ihre eigenwillige Tracht angenommen; jeHt werden auch das
Haus und die Wohnung im einzelnen reicher ausgebildet und um mancherlei ftädtischen
Brauch und Schmuck verfeinert. Namentlich die bewegliche Habe in unseren alten
Bauernhäusern trägt groÃenteils den Stempel des achtzehnten Jahrhunderts. Nur im
Osten, wo die groÃen Grundherren ihre Herrschaften stetig auszudehnen und abzurunden