Schlösser.
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Uhrwerkes herbeizuführen, sobald ein Oeffnen des Schlosses
durch eine hierzu berechtigte Person erfolgt.
5233. SicherlJeitsschliisscr für Fahrrädcr.
Das Fahrradschloß von G. A. Heller in Lieben-
stein (D. R. G. M. Nr. 88046). mit ringförmigem, zur
Hälfte vom Gehäuse gebildeten! Bügel mit Drehriegel und
Springfeder für den Bügel.
Das Fahrradschloß von J. Armer in Breslau
(D. R. P. Nr. 81908).
Das Fahrradfchloß von A. Gobron in Paris
(D. R. P. Nr. 96 783).
Das Fahrradschloß von A. H. Dickinson in Bron-
klyn und H. J. Fischer in Blackheath (D. R. P.
Nr. 95 588).
Das Fahrradschloß von E. Franzke in Hannover
(D. R. P. Nr. 95 729), mit einem zwischen den Radspeichen
drehbaren Riegel.
Das Fahrradfestlegeschloß von F. A. Clary in
T orreto (D. R. P. Nr. 95 973), mit federndem vorspringen-
den Riegel und einem Sperrhebel zum J-eststellen desselben
in zurückgezogener Stellung.
Z 234. Schlösser mit besonderen Schliisseln.
Bei dem Sicherheitsschlofz von G- A. Heller in
Liebenstein (D. R. P. Nr.96441) wird ein Stechschlüssel
verwendet, welcher auf zwei Reihen paarweise einander
gegenüberstehender Zuhaltungen wirkt.
Bei demDoppelbartsicherheitssrhloß von H.und C.
Magnus in Berlin NO. (D. R. P. Nr. 81205) wird ein
Schlüssel verwendet, der Aus-sparungen am Schlüsfelbart
zeigt, welche zur Erschwerung des Nachformens abwechselnd
rechts und links zugeschärft sind und in welche entsprechend
geformte Zungen der Zuhaltnngen eingreifen, so daß leHtere
abwechselnd von der inneren und von der äußeren Kante
der Partstelle bethätigt werden.