Weinkauf.
OPfer. Reol)tE-gebrauch-
Einrede.
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sich der List bedient, die Haut zu zerschueiden, und die Grenzen mit den
Riemen zu umziehen, so ist die Erwerbung dennoch gültig; die Uuverbriich-
lichkeit des Vertrags liegt in dein Opfer: ohne diese Voraussetzung wäre
die Erzählung unbegreiflich. J-m Volk-3bnch von der Melusine dient eine
Hirschhaut, die in Riemen zerlegt wird, zum Landerwerb, und die nn)thisthe
Bedeutung des Hirsches ist uns schon bekannt. Auch die nordische Sage
kennt davon ein Gleichniss: Jwar, Ragnar Lodbrocks Sohn und der
Aslaug, die eine Tochter Sigurds und Brhnhilds sein soll, zerschueidet
eine Ochscuhaut bei der Griindung" London?-. Ueber den Heerd laufe11de
Grenzen deuten auf gemeinschaftliche Opfermale benachbarter4Völker, vgl.
J-. Gr. Grenzalterth. und W. Müller RSS. 47.
Bei Bragis Becher sehen wir Gelübde abgelegt: diese Gelübde sind
unverbriichlich; darum werden auch Verträge durch einen Weinkauf be-
stärkt; ja sie schienen niOt zu Stande gekommen, wenn der Weinkaus
nicht getrunken war.i Es war also eine Art Trankopser nöthig um durch
die Gunst der Götter den Vertrag zu heiligen.
Urtheile tnnsteu bei scheinender Sonne gefunden werden; das Gericht
heißt Tageding: darum ist auch Baldur ags. Bäldäg, der Gott des Tages,
des Lichts zugleich Gott der Gerichte: seine Urtheile konnte Niemand schel-
ten, d. h. es fand davon keine Berufung Statt. Von seinem Sohne Forseti
sahen wir S. 93, daß er seine Urtheile schweigend schöpfte, wie auch Hei-
lawag und Osterwaszer geschöpft werden soll.
, Loki hatte feinen Hals gegen einen Zwerg berwettet, er werde nicht be-
ßere Kleinode schmieden als sein Bruder geschmiedet hätte. Diese Wette verlor
Loki; da half er sich mit der Einrede: du hast meinen Kopf, aber nicht
meinen Hals. In der deutschen Recht-Zsage begegnet Aehnliches, ich er-
innere nur an den Kaufmann von Venedig, dem ein Pfund Fleisch aus
dem lebendigen Leibe geschuitten werden sollte, wo aber Portia einredet:
das Fleisch ist dein, aber vergies;e kein Blut, sonst büs3est du es mit dem
Leben. Wenn aber der Zwerg eine Ahle nahm und dein Loki den Mund
zunähte, so erinnert das daran, was Florus von der Teutoburgcr Schlacht
erzählt und der Rache, welche die Deutschen an dem römischen Sachwalter
nahmen: sie rißen ihm die Zunge heraus, die treulos zischende Zunge;
dann nähteu sie ihm den Mund zu: Zische nun, Schlange! Vgl. Grimm
Von der Poesie im Recht, Ztfchr. f. gesch. Rechtswis3euschast Il, 25.
Umzüge und Feste.
141. Begründung.
Die Umzüge der Götter erscheincnLzunächst nur als deren Handlungen;
die Menschen verhalten sich aber dabei nicht unthätig: das gesamte Volk,