Gottcsdicnft.
131. Ucberslcf)t.
Das Verhältniss der Menschen zu den Göttern liegt auf der Grenze
des mythologischen Gebiets, nnd wir müssen uns hüten, nicht in Alter-
thiimer und Cultnrgesehichte hinüberzuschweifen oder in Wiederholungen zu
verfallen, da gar manches Hiehergehörige schon früher berührt werden music.
So ist Z. 44. 46 von religiösen Pflichten die Rede gewesen, welche
die Edda einschärft. Beide bezogen sich darauf, daß die Menschen Mit-
kän1pfer der Götter fein sollen, mit welchen sie an den Riesen gemein-
schaftliche Feinde haben. Aber das ganze Leben der Germanen war ein
Kampf, bei dem ihm die Götter zur Seite stehen rnuften, wenn er gehei-
tigt sein nnd mit freudigem Sieges3bemustsein gekiin1pst werden sollte. A!-Z
die Witiuge des Nordens nicht mehr auf die Götter so sehr als auf sieh
selbst und ihr gutes Schwert vertranten (Myth. 6), da genossen sie noch
der angesta111mten Tapferkeit und jenes Heldenge.iste?-, welchen der seht
erlöschende Glaube geweckt und genährt hatte; bald aber wär ihre Ver-
1neßenheit in Verzweiflung nmgeschlagen, wenn nicht das Christenthu1u
mit der Milderung der Sitten neue religiöse Grundlagen gebracht hätte.
Jene religiösen Pflichten sind noch so allgemeiner Natur, das; sie hier,
wo wir uns ein näheres Ziel zu stecken haben, nicht eigentlich Gegenstand
der Abhandlung sein können. Das ganze Leben soll allerdings ein Gottes-
dienst sein; wir haben aber das Wort hier in dem engem Sinne zu nehmen,
der die äußern gottesdienstlichen Handlungen betrifft, durch welche die
Gesamtheit des Volks oder der Familie den Göttern seine Verehrung
kundthut. Ju den Kreis; unserer Betrachtung fallen hier also auch solche
Handlungen nicht wie 1). 50 (Skälda c. 17) bei Thc")rs Kampf mit
Hrungnir vorschreibt: ,Darnm ist es auch eines Jeden Pflicht, nicht mit
solchen Steinen zu werfen, denn damit rührt sich der Stein in That-s
Haupts Was hier eigentlich gemeint sei, ist schwer einzusehen. Vielleicht
muß es heißen: at; ka.sta hein of gc31t" bve1-t (nic"htI)vert), so daß der
Sinn wäre, es solle ein Jeder gehalten sein, die Steine aus dem urbar
gemachten Boden zu werfen: damit werde der Stein in Thc")rs Haupte
loser. Eine solche Pflicht, der eine ähnliche auch der römische Glaube gegen