Nun, enthielt aber dieser Beschluß im damaligen Augen;
bl,ick nicht mehr einfach die Thatsache der Unterwerfung, sondern
Zugleich denn. absichtlich ward auf die Bezeichnung des Ortes
viel Nachdruck gelegt eine Erklärung gegen die Translation
der. Kirchenversammlung. Schon gleich in den ersten.Tagen
nach ihrer Ankunft. hatten die geistlichen Fürsten den,Papst eins
müthigiuim die Zurückverlegung ersucht. Dieses Begehren ward
seht durch,den allgemeinen Beschluß der Stände gewaltig verstärkt.
Und dabei blieben sie nicht stehen. Hatte der Kaiser die Publi:
cation der zu Trient gefaßten BeschlüHe gemißbilligt, so traten
ihm auch darin die Stände bei. Die Fürsten, denen jene Fest:
setzungen wenigstens amtlich noch nicht mitgetheilt worden, fors
derten, wenn in den streitigen Artikeln bereits etwas beschloHen
sei, so müsse das doch aufs neue vorgenommen und vor allem
erst die Erklärung der Protestirenden darüber gehört werden1J.
Jene dogmatischen Bestimmungen, auf welchen später die Recht:
gläubigkeit der katholischen Kirche zu beruhen geschienen, wollte
fürs Erste so wenig das Reich wie der Kaiser .ane.rkennen. Es
versieht sich, daß die protestantisch:gesinnten Mitglie,der.beider
sRäthe hierin noch eisriger waren. Die weltlichen Churfürsten
forderten ausdrücklich die Reassumtion der schon beschlossenen
Artikeli sie fügten hinzu, nur nach der Norm der göttlichen
Schrift würden dieselben zu entscheiden sein. Die Stimmung
zeigte sich überhaupt ganz entschieden. Vergebens trug Leonhard
Eck daraus an, daß man, um weitergehende Fragen abzuschneiden,
den Papst als Borsißer des Conciliums bezeichnen solle: die
Zeiten seines Einflusses und Uebergewichts waren vorbei; in
dem Rathschlag des Fürsienrathes findet sich nichts hievon.
Dagegen lautet das Gutachten der weltlichen Chursürsten dahin,
daß der Papst die Mitglieder des Conciliums aller Pflichten,
mit denen. sie ihm verwandt seien, erledigen,iund dem Concilium
unterworfen sein solle; eine Resormation an Haupt und Gliedern
1Js ,,Obs auch im vhakl von etlichen fkreitigeu Artikcln im Concilio zu
Triendt geredt oder beschlofTen worden wäre, welches doch nit vor Augen,
das dennoch nichtsdeßcminder dieselbigen Artikel wiederum .für hand ge;
nommeu und die protestirenden genugfamlich darauf verhort und von irren
gute rechcnfchaft irer Irre und glauben vex1xommen werde.0