Reichstag zu Augsburg
1547.
Concilium.
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hatten sich mehr oder minder ohne Vorbehalt zum Gehorsam in
dieser Hinsicht verpflichtet. Jene protestantische Mehrheit, die
sich zuleHt im Churfürstenrathe zu bilden begonnen, war durch
die Catastrophe des Erzbischof Hermann von Cöln vollkommen
beseitigt. Die geistlichen Fürsten, die ihre Erhaltung haupts
sächlich dem Kaiser verdankten, hingen ihm mit doppelter Er:
gebenbeit an.
Unter diesen Umständen konnte die Veschlußnahme des
Reichstags, als nun der Kaiser aufs neue die Anerkennung des
tridentinischen Conciliums forderte, auf keine besondere Schwierig:
keit stoßen.
Der Fürstenrath, der abermals die Jnitiative ergriff, erklärte,
der wahre Weg die Spaltung in der Religion zu heben sei eben
der, die Erörterung einem freien gemeinen Concil heimzustellen,
,,immaßen das allbereit zu Trient angefangen worden.E Diesem
Gutachten stimmten die geistlichen Churfürsten beinahe wörtlich
beiIJ. Nicht so entschieden war die Aeußerung der weltlichen
Mitglieder dieses Collegiums; aber sie widersprachen wenigstens
nicht: sie erkannten an, daß die streitige Religion auf ein gemein
frei christlich Concilium remittirt werden sollte, es möge nun
zu Trient gehalten werden oder an einem andern Orte deutscher
Nation. Die Städte hatten ein abweichendes Gutachten vor:
bereitet, aber durch die Vorstellung des kaiserlichen Rathes
Dr Hase ließen sie sich bewegen davon abzusiehn. Hierauf
konnte der Kaiser dem Papst erklären: was er mit so viel Arbeit
und Eifer herbeizuführen gesucht, das sei nun geschehen: Chur:
sürsten, geistliche, weltliche Fürsten so wie die Städte haben
sich dem nach Trient ausgeschriebenen und daselbst begonnenen
Concilium unterworfen7J.
U Unter den Schriften welche Sasirow in die Hände bekommen und
feiner Leben6beschreibung einverleibt hat, fehlt das erste Guxaehten des
Churfütstenrathes. Das was voranfteht iß der Zeit nach später
als das ihm folgende fürstliche.
2J Instruotio11e til CI de Trento 9 Nov. 1547. Lo substa11tial
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