IIs,
Albrecht
1438s
s1439.
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Deutschland hat an ihm nichts verloren, denn es hat ihn nie besessen,
aber es verdient alle Anerkennung, daß er trotz seiner Kämpfe in Böhmen
wenigstens den Versuch machte, auch den Bedürfnissen des Reiches gerecht zu
werden. ,Kaspar Schlick, der erfahrene Kanzler seines Vorgängers Sigmund,
vertrat den König in diesen Angelegenheiten. Die Städte, welche noch znleht
von Sigmund zur Verathnng von allerlei Reformen nach Eger beschieden waren,
hatten auch bei Albrecht freundliches Gehör gefunden: zum 13. Juli 1438
waren sie nach Nürnberg berufen, dort über ,sHofgericht und Landgcricht, unred:
liche Feindschaft, Krieg, Münzen nnd gemeinen Nutzentt zu berathen. Hier
wurde vorgeschlagen, das Reich in vier Kreise zu theilen und alle Rechtsfragen
in Zukunft nicht durch Fehden, sondern durch ordentlichen Richterspruch aus:
zumachen. Die Verhandlungen wurden aber unterbrochen und erst im Oktober
wieder aufgenommen. Hier schlugen die Bevollmächtigten des Königs eine Ein:
theilung des Reiches in sechs Landfriedenskreise vor; der Anspruch des gemeinen
Mannes auf unparteiische Rechtsprechung wurde von neuem hervorgehoben und
außerdem namentlich die Verbesserung der Münze in Aussicht genommen.
Alle diese Entwiirfe blieben aber für jetzt unvollendet; mochte ein tiichtiger
Nachfolger Albrechts versuchen, mit Hilfe des städtischen Elementes dem Reiche
eine bessere Ordnung zu verschaffen. Auch die bedeutungsvolle kirchliche Frage
blieb nngelöst.
Dabei handelte es sich hier um nichts geringeres, als um die Befreiung Deutschlands
von der römischen Bevormundung nnd dem Aussaugungssystem, welches die geldgierige
und stets bedürftige Kurie Jahrhunderte lang mit schonungsloser Härte geübt hatte. Grade
über diese Dinge war das Baseler Konzil, welches es bald aufgab, eine tiefinnerliche
Besserung der Kirche herbeizuführen, noch zu Sigmunds Zeit mit dem Papste hart ans
einander gerathen. Zu seiner Sicherung wünschte Eugen 1V. die Versammlung nach einer
Stadt Jtaliens zu verlegen; als Vocwand diente ihm die auf dem Konzil lebhaft behan:
delte Frage über die Vereinigung der griechischen und römischen Kirche. Dies heilsame
Werk, hieß es, lasse sich von Jtalien aus am besten vollführen. Entgegen dem ausdrück:
lichen Beschluß des Konzils Cvom 7. März 1437J verlegte Eugen es nach Ferrara. Jm
Januar l438 eröffnete Eugen diese Kirchenversammlung, am 2st. desselben Monats ward
er von dem Baseler Konzil für suspendirt erklärt, weil er die Wege Martins V. wandeln
am 25. Juni l439 die AbseHung Eugens IV. ausgesprochen. Bis seht hatte das deutsche
Reich eine vorsichtige Haltung beobachtet; unmittelbar vor Albrechts Wahl, am 17. März
I438 war zu Frankfurt von den Kurfürsten beschlossen worden, in dem Streite zwischen
Papst und .Konzil neutral zu bleiben, nnd der König war dieser Erkltirung beigetreten.
Aber je mehr sich die Frage zuspiHte schon stand eine Papstwahl in Aussicht, und dann
hatte man eine neue Kirchenspaltnng desto wichtiger wurde die Haltung des Reiches
und seines Herrschers. Auf die Dauer ließ sich jene Neutralität nicht bewahren. Wenn
die endliche Entscheidung zu Gunsten des Papstes ansfiel, war Deutschland um die Hoff:
nungen betrogen, welche die Besten der Nation auf die siegreiche Durchführung der kons
.ziliaren Bestrebungen gesetzt hatten.
Am 5. November 1439 wurde von dem Vaseler Konzil der Herzog Ama:
d eus von Savoyen zum Papste erwählt: wichtiger als je war die bevor:
stehende Königswahl.