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Die
Korporationen.
deren keiner sich um die anderen bekümmert, werden wir schließen
dürfen, daß auch bereits in den Jahrhunderten vor Megasthenes
in ihrem Lebenskreise sich selbst regierende Stadt: und Dorfgemein:
den die unteren Stufen des politischen Organismus bildeten. Das
Gesetzbuch schenkt diesen natürlich keine Aufmerksamkeit, da es ihm
nur daraus ankommt, daß eine dem priesterlichen System gemäße
Ordnung von oben herab gehandhabt wird; aber es hat auch kein
Interesse, dieser Organisation entgegenzutreten. Die Sutra der
Buddhisten erwähnen selbständiger Ge1neindebefchlüsse und häufig der
Korporationen der Kaufleute in den Städten; es stand diesen zu,
für ihre Mitglieder zwingende Beschlüsse zu fassen und deren Voll:
ziehung durch Geldstrafen zu sichern 1J. Auch das Epos nennt wieder:
holt Vorsteher der Handwerker und Ziinfte. Aehnliche Korporationen
bestehen noch; es werden Versa1nmlungen von gleichbeschiiftigten
Kaufleuten und Handwerkern abgehalten, um Rechtsstreitigkeiten in:
nerhalb dieser Kreise zu schlichten und Erbtheilungen der Mitglieder
vorzunehmen. Jnstitntionen dieser Art verdanken niemals dem Des:
potismus ihren Ursprung, welchem seinem Wesen nach die Tendenz,
das Volk zu atomisiren und von oben herab centralisirend zu regie:
ren, innewohnt; dieselben müssen daher ihren. Ursprung aus dem
Volksleben genommen haben; sie sind ohne die königliche Gewalt,
außerhalb und neben derselben entstanden und ohne Zweifel aus
der Geschlechtsverfassung der Jnder hervorgegangen. Der Geschlechs:
verbände, der ältesten und einfachsten Form der über die Familie hinaus:
reichenden Gemeinschaft, ist mehrfach gedacht worden. Es waren die
natürlichen und künstlichen Geschlechtsverbände der Priester, welche die
alten Gebete, den Kultus bewahrten, welche sich dann zur Gemein:
schaft des Priesterstandes znsammenschlofsen nnd noch innerhalb
dieser Gemeinschaft repräsentiren die Namen der alten Priesterge:
schlechter unterschiedene Traditionen des Kultus und der Lehre,
unterschiedene Schulen und Ansichten. Wir sahen wie die Geschlechts:
verbände der drei oberen Stände durch den Kultus der Ahnen zu:
sammeugehalten wurden. Daß nicht blos auf die Zugehörigkeit zu
der oder der Kaste, daß auf die Abstammung aus einem angesehenen,
ver ist, ein Töpfer, ein Wäscher Und ein Barbier u. s. w. S. Montgom.
Martin the p01itioa1 c0nst.ituti011 of the Ang1oseastern empiIse p. 271.
Wilks sketches I, 117; Mi1l l1istory of Bkitisl1 India 2, 266. Lassen
Alterth. Z, 1155. II Bumouf intr0d. P. 242. 245. 247.