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Zweiter
Abschnitt.
Tiocletian.
Seine
Regierung.
zuvor und zog unzähligen Verkäufern die Todesstrafe zu, bis man
das GeseH aufhob.
Von dieser Maßregel hat sich nun ein genaues Andenken erhalten
in der berühmten Inschrift von Stratonicea,1 welche das ganze Edict
sammt mehrern hundert Preisbestimmungen Czum Theil unleserlich
und schwer erklärbarJ wiedergiebt. Die Jmperatoren äußern sich im
Eingang ungefähr wie folgt: Der Preis der Dinge, die man auf den
Märkten kauft oder täglich in die Städte bringt, hat so sehr alle
Grenzen überschritten, daß die zügellose Gewinnsucht weder durch
reichliche Ernten, noch durch Ueberfluß der Waaren gemäßigt wird..
Die Raubsucht tritt überall auf, wo nach dem Gebot des öffentlichen
Wohles unsere Heere hinziehen, nicht nur in Dörfern und Städten,
sondern auf allen Straßen, so daß die Preise der Lebensmittel nicht
bloß auf das Vierfache und Achtfache, sondern über jedes Maß steigen.
Oefter sogar ist durch Aufkauf O einer einzigen Waare der Krieger
seines Soldes und unserer Geschenke beraubt worden. . . . Diese Hab:
sucht soll in unserm GeseH Grenzen und Maß finden. CWorauf den
Zuwiderhandelnden die schwersten Strafen angedroht werden.J
Die Erwägungsgründe sind an sich so räthselhast als die Ver:
fügung selber. Am ehesten läßt sich denken, daß im Orient eine Sipp:
ischaft von Speculanten ziemlich rasch die Preise der unentbehrlichsten
Mittel des Daseins in die Höhe getrieben hatte, daß Jedermann
darunter litt, das Leiden der Armee jedoch weit die größten und
nächsten Gefahren herbeizuführen drohte. Das Reich, dessen Haupt:
einnahmen bei Weitem in Naturalien bestanden, konnte vielleicht nicht
im gehörigen Augenblick bei jeder Garnison damit zur Stelle sein.
Und da nun der Beschluß der Abhülfe vielleicht in Eile und in heftiger
Stimmung gefaßt war, dehnte man die Fürsorge gleich auf alle Men:
1 VolIständig bei Hquhp1d,Spangenberg, Antiq. Rom. monum. lega,1ia,
Nachtrag. EkIeiute:t u. a. bei Duk22u de 12 M2k11e, Ii20u0mie
po1itique des Roma.ins, vol. I. und seither in der Abhandlung
Th. Mommse1I7s: Das Edikt DiVcletians de pretiis return vena.1ium
vom Jahre 301, abgesehen von spätern Ergänzungen durch neu ent:
deckte Fragmente, vgl. Preuß, a. a. O., S. 115, und Vogel, der
Kaiser Diocletian, S. 78, ff. Das Edict, im Namen aller vier
Herrscher erlassen, war doch für den Orient bestimmt und wurde viel:
leicht nur dort szwischen Sept. 301 und März 802J publicirt.