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Mitte des Gewerbestandes selbst, in Ländern selbst, deren einfache
gewerbliche Thätigkeit noch keinen maßgebenden Höhepunkt erreicht
haben, so zögern wir nicht länger dieses Bedürsniß allenthalben
auch bei uns zu befriedigen und befriedigen wir es nach dem
Beispiele jener Staaten, welche uns schon die nach den Ers
fahrungen langer Jahre bewährten Muster liefern. Folgen wir
den Grundsähen, welche jene angewendet haben, nutzen wir die
Resultate der Erfahrung, welche jene uns bereitwilligst mittheilen.
Vergessen wir dabei aber nie den Grundsatz, den wir in vers
schiedenen Bemerkungen schon angedeutet haben. Sohulen, welche
einen besondern und ausschließlichen Zweck haben, müssen frei
ihrem Zweck nur dienen und dürfen nicht mit andern Elementen
vermischt werden. Zumeist gilt dies von einer Kunstge1verbeschule.
Eine solche Schule kann nicht, wie ich glaube, mit der Technik
verbunden werden, denn dadurch muß sie ihrem Geist entfrems
det werden, aber auch nicht mit der Kunstakademie, denn mit
ihr kann sie nie ihrer wahren Aufgabe entsprechen. Wo man
solche Vermischungen einst versuchte, war man bald wieder bemüht,
sie zu trennen. So in Venedig, wo man mit der Akademie eine
Schule vereint hat, die dem Gewerbe sich zuwendet. So in
Sachsen, wo man schon 1763 bei der Gründung der Akademie die
Gewerbe im Auge hatte. Die Academie erblühte, die Kunstgewerbe:
thätigkeit nicht. Im Jahre 1816 trennte man sie endlich und ihr
Nutzen, der aus seinen besonderen Wegen dahinschreitet, ist heute
entschieden. Neinl Diese Sihulen müssen frei sein und dürfen
nur soweit mit außer ihnen liegenden Interessen verbunden sein,
als diese ihnen gleich sind.
Und neben der Musterschule muß das Terrain der Specials
zeichenschule entwickelt werden. Und dieses Terrain wieder ist
dasjenige, das abermals die freie Thätigleit der Vereine erfass
sen und bebauen muß, damit es den Sonderinteressen zu dienen
im Stande ist. Wien zählt in stiller Verborgenheit, wie ich
glaube, schon einige solche Schulen, und jene des TischlersLuds