Volltext: Kunst und Wissenschaft in Gewerbe und Industrie

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ruht. Jedes Mittel und jede Hülfe, welche darum die staatliche 
Verwaltung für dieses Ziel erzeugt, wird in diesem Gedanken, 
der es beherrschen muß, das Recht seiner Existenz nnd den Bei 
weis seines NuSens finden. Aber es wird darin auch und in 
dem obersten Satze, welcher wieder alle Verwaltung beherrscht 
und bestimmt, seine Form und seinen Inhalt finden, ebenso wie 
die persönliche Freiheit ihre Sicherheit, daß sie nicht unter dem 
Deckmantel eines großen Prinzipes der unwürdigen Bevormun: 
dung verfällt. Jede Verwaltung des Staates nämlich 
ist und soll in ihrer Gesammtheit wie im einzel: 
neu Fall nur die Erhaltung desselben sein. Das 
ist der Gedanke, dessen Herrschaft die englische Freiheit, dessen 
Vernichtung in Frankreich die sich überall geltend machende Be, 
vormuudung erzeugt hat, und dessen Unklarheit in Deutschland 
noch so viele Zweifel in dem gesammten Gebiet dessen, was wir 
eben.Verwaltung nennen, ungelöst läßt. 
Soweit nun die stattliche Verwaltung die Unvollkommens 
heit der Persönlichkeit ergänzen muß, um diese in der Freiheit 
nnd Ausschließlichkeit ihrer Geltendn1achung zu erhalten, soweit 
und so soll dieselbe auch die Mittel dafür bieten. Und innere 
halb der Grenzen dieses Satzes finden wir denn auch für unsern 
Gegenstand, in dessen Rechtsbestand die Verwaltung des Staas 
tes eine so große Thätigkeit entfalten muß, die Form und den 
Inhalt derselben. Wie diese Thätigkeit in erster und eben rein 
verwaltender Richtung nach der bestehenden Gesetzgebung in der 
Summe der Vorschriften über die Eintragung, die Eintragungss 
rollen und die Patentertheilung für Erfindungen, Muster und 
Marien beruht, so wird Form und Inhalt dieser Verwaltungss 
acte auch so organisirt sein müssen, daß sie eben in Wahrheit 
nichts anderes sein können als die Mittel und Wege der Eri 
haltung des Rechtes der Erfindungen, Muster und Marien. Die 
Summe dieser Aufgabe wird sich in dem Satze finden, den wir 
an die Spitze jedes einzelnen Theiles derselben stellen müssen,
	        
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