Reaktion.
4iJeliograplJie durch
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entkräftet und die Schöne erlöst. Dann nickt er
wieder ein. Inzwischen ist allerdings die Patentfrist
abgelaufen, und die Erfindung Poitevin7s der öffent:
lichen Domäne anheimgefallen; aber gerade im Kriegs:
jahr, das mit der darauf folgenden Geschäftsstockung
die Heliographie in ihrer Entwiälung aushielt.
Die Geschichte der Photolithographie ist übrigens
ein sprechender Beweis für die unvernünftige Ein:
richtung unseres Patentwesens. Ein bemittelter Koni
kurrent kauft eine Erfindung, läßt sie unbenü1zt liegen,
verhindert andere sie nutzbar zu machen, und beraubt
die Gesellschaft viele Jahre lang eines wirkungsreichen
Fortschritts. Das heißt den Geist in den Geldkasten
fperren. Und mit welchem Recht9 Wohiitte Poitevin
die Photolithographie hergenommen, ohne Talbot, der
ihm das ,,Photo,U ohne Sennefelder, der ihm das
,,Litho,U und ohne Mungo Ponton, der ihm das
,,GraphieU dazu lieferteP Der Patentbesi1zer kann
freilich nicht alle Bestrebungen innerhalb seines Bei
reichs verhindern; .aber er kann ihnen zusehen, da
sie ja doch keine industrielle Bedeutung gewinnen,
so lang er im Hintergrund steht mit feinem Prozeß
und ihnen die Lebensquellen abschneidet. So ist nun,
Dank dem Patentrecht, die vielleicht vortheilhafteste
der heliographischen Methoden bis jetzt eine der un:
fruchtbarsten geblieben; denn erst durch die Hülfs:
1nittel der Oeffentlichkeit und durch die Reibung des