Volltext: Asmus Jakob Carstens' Jugend- und Lehrjahre

24 
Carsten57 
Ankunft und Kindheit. 
sondern verbessert worden.t Sie bittet dann um eine zweimonati 
liche Frist, die ihr auch von dem Magistrate bewilligt wird. Erst 
im Februar des folgenden 7Jahres C1763J erscheint sie unter 
Begleitung eines selbstgewählten Kurators wieder vor Gericht, um 
auf Grund eines vorher ordnungsmäßig errichteten und von ihr 
eidlich unterschriebenen Jnventars über ihre und ihres verstorbenen 
Mannes Güter einen Erbi und Teilungsvertrag ,abzuschließen, der 
fürs alle späteren Aussagen und Vergleiche maßgebend blieb.  Die 
Urkunde vom 28. Februar 1763 ergibt nicht nur ein vollkommen 
genaues Bild von der finanziellen Lage der Familie, sondern zeigt 
auch, wie Mutter und Vormünder damals über die Zukunft der 
Kinder gedacht haben. Nach Abzug der gesamten Schulden und 
gerichtlichen Kosten, sowie derjenigen Gelder, die früher schon für 
die Kinder erster Ehe ausgeseHt waren, blieb von der ganzen zu 
2398 Thalern 29 Schilling C8635 Mk.J geschähten Masse eine 
Summe von dreizehuhundert Thalern C4680 Mk.J zur Teilung 
übrig, von denen die Witwe nach Stadtrecht die eine Hälfte, die 
Kinder die andere erhielten, so daß jedem der Söhne hundertundi 
dreißig, jeder Tochter fünfundsechzig Thaler als väterliches Vers 
mögen zufielen. Indem damit zugleich der Mutter Mühle und 
Wohnhaus als erbi und eigentümlicher Besitz überwiesen ward und 
die Vormünder auf einen öffentlichen Verkauf verzichteten, vers 
pslichtete sie sich, den Stiefkindern ihr Erbe bei erlangter Mündigs 
keit auszuzahlen und alle Verbindlichkeiten, die ihr verstorbener 
Mann ihnen gegenüber übernommen, getreulich zu erfüllen. Ihren 
leiblichen Kindern verspricht sie alles, was ihnen an Vatergeldern 
ausgeseHt sei, ungekränkt zu lassen und aus mütterlicher Liebe 
und Zuneigung nicht einmal die Alimentation und alle anderen 
Kosten, die mit ihrer Erziehung wegen ihres zarten Alters. noch 
verbunden seien, in Anrechnung zu bringen. Ihre Tochter will
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.