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nicht zufrieden sein. Sie kämen in Folge dessen
überein, das von ihnen urbar gemachte Land in gleiche
Theile zu scheiden, so daß künftig Jeder sein Feld
zu bestellen und davon zu leben hätte: dann läßt sich
denken, daß nach diesem Uebereinkommen der eine
von ihnen erkrankte und unfähig wäre, sein Land zu
einer kritischen Zeit Cz. B. zur Saat: oder Erntezeit, zu
bestellen. Er würde natürlich den Andern bitten,
für ihn zu säen oder zu ernten. Dann könnte sein
Genosse mit vollkommener Gerechtigkeit sagen: ,,ich will
diese Arbeit für Dich mit besorgen, aber wenn ich
sie thue, so mußt Du mir versprechen, zu einer anderen
Zeit ebensoviel Arbeit für mich zu thun. Ich will
zählen, wie viele Stunden ich auf Deiner Schelle
zubriuge, und Du mußt mir ein geschriebenes Vers
sprechen geben, auf der meinigen dieselbe Anzahl
von Stunden zu arbeiten, wann immer ich Deine
Hilfe nöthig habe und Du sie geben kannst.s4
Nehmen wir an, des Invaliden Krankheit hielte
an, und er bedürfte unter mannigfachen Umständen
mehrere Jahre des Andern Beistand und gebe bei
jeder Gelegenheit sein geschriebenes Wort, auf den
Wunsch seines Genossen, so bald er könne, dieselbe
Anzahl von Stunden, die er ihm gewidmet hätte, für
ihn zu arbeiten. Was wird die Lage der Beiden
sein, wenn der Jnvalide im Stande sein wird, seine
Thätigkeit wieder aufzunehmenP