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Historische
Skizzen.
und das Erbrecht auf das Vermögen kinderloser Frei:
gelassener reichten nicht mehr zu den durch die vielen
Kriege vern1ehrten Ausgaben. Da nun die Freien, der
Urverfassung gemäß, zu keinen Abgaben verpflichtet waren,
so wußte man durch jenes bekannte Recht der Gewalt
die Einko1nmensquellen zu vermehren. Zuerst wurden die
Gemeinden gezwungen, die Hofhaltnng,.wenn sie in ihre
Nähe kam, zu verpflegen; dann dehnte man diese Last
auch auf Verpflegung des Heeres ans, wozu man oft
zwei Dritteile der Ernte wegnahm. So entstanden die
Lieferungen von Naturalien. Die königlichen Beamten
mus3ten auf ihren Geschäftsreisen gleichfalls von den
Freien verköstigt werden, nnd das jährliche freiwillige
Ehrengeschenk, das dem König auf dem Maifeldc dar:
gebracht zu werden pflegte, wurde gleichfalls in eine
Schuldigkeit verwandelt, womit wir die Einführung der
Steuern haben. Je mehr diese Einrichtungen die un:
umschränkte königliche Macht befestigten, desto mehr mußten
sie die Selbständigkeit des Volkes untergraben, und um
den gedrückten Stand der Freien vollends zu unterjochen,
suchte Karl sogar die Oeffentlichkeit des Gerichtsverfahrens
nnd das Recht des Waffentragens zu beschränken und zu
beseitigen.
Wenn wir übrigens gesehen haben, wie sehr das
Aufblühen der 1nonarchischen Gewalt die Selbständigkeit
und Entwieklung des Volkes beeinträchtigte, so miisseu
wir auf der andern Seite einräumen, das; der. feste, ein:
heitliche Wille, der an der Spitze des Ganzen stand,