Volltext: Freie Studien (Bd. 4)

und 
Kunst 
Moral. 
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wie zur Ausübung des Schönen, des Wahren und des 
Guten. Der Staat ist somit genötigt, selbst für die Er: 
ziehung zu sorgen; denn die Kirche, indem sie in der 
religiösen Ueberzeugung die höchste Sittlichkeit erblickt, 
macht den Glauben zur Hauptsache und die Tugend zur 
Nebensache, sie leugnet das Wesen der Gesellschaft und 
zerstört die Grundlage des Staats. Die lehte Konsequenz 
jeder kirchlichen Lehre ist denn auch das Aufgehen des 
Staats in der Kirche. 
Im Prinzip find also Staat und Kirche unverträglich 
und unvereinbar; der Staat wäre genötigt, die Kirche 
auszurotten, um nicht von ihr aufgezehrt zu werden, wenn 
er zu seinem Schuhe nicht die Freiheit hätte, diese gute 
Fee, welche alle Wunden heilt und alle Schwierigkeiten 
wegräumt. Er verkündet die religiöse Freiheit, und das 
genügt, die Entartung der Moral und die Zersegung der 
Gesellschaft aufzuhalten. Denn mit dem Grundsag der 
Religionsfreiheit spricht der Staat aus, das; keine Kirche 
das Monopol der Wahrheit hat, und keine Religion die 
Vorratskamn1er der Tugend ist. Jndem er es dein Bürger 
überläßt, jede beliebige Religion, oder auch keine, zu wählen, 
erklärt der Staat, daß die Moral unabhängig vom Glauben 
ist, daß sie dem Wirkungskreis der Vernunft angehört, daß 
ihre Pflege der politischen Ordnung zukommt, das; ihr Reich 
von dieser Welt ist, und ihr Play bei den sozialen Rechten 
und Pflichten inmitten der bürgerlichen Gesellschaft. Damit 
ist die Sittliihkeit gerettet, und das ist alles, was der Staat 
braucht. Sobald der Grundsatz der religiösen Freiheit in 
Psnu, Kunst und Kritik. lV. 10
	        
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