Hager ist nun zunächst dahin zu berichtigen: Die vier c auf der fraglichen Rolle
füllen keineswegs die Rolle nur etwas über die Hälfte derselben, sondern stehen ziem-
lich genau in der Mitte des zur Verfügung stehenden Raumes; mehr als ein Zahlen-
buchstabe hätte dort kaum noch Platz finden können. Ferner hat Hager falsch ge-
sehen, wenn er behauptet, „dass die Oberfläche der Rolle auch am nicht ausgenützten
Teile bis zum Grunde, aus dem sich die Buchstaben erhöht erheben, abgemeisselt ist,
anstatt dass sie hier, wie es sonst bei später zu ergänzenden Jahreszahlen auf Grab-
steinen der Fall ist, in der vollen Dicke des Steines ausgespart blieb". Vielmehr ist das
Gegenteil der Fall; der Rest der Rolle zeigt eine mit der Oberfläche der Schriftebene
gleich hohe unbearbeitete Fläche, in die durchaus konform mit der übrigen Schrift
noch ein Zahlenzeichen hätte eingemeisselt werden können. Die grössere Wahrschein-
lichkeit spricht dafür, dass die unfertige Jahreszahl zu dem Todesdatum des Herzogs
gehörte. Das Grabmal wurde laut der Inschrift ja doch bei Lebzeiten von ihm in
Auftrag gegeben und sicher auch vollendet. Als Nächstliegendes ist also anzunehmen,
dass von der unfertigen J ahrzahl zunächst nur zu lesen war: m cccc; es erscheint aber
keineswegs ausgeschlossen, dass auf der den vier c vorausgehenden Rolle nach dem
Tausenderzeichen noch ein c eingemeisselt gewesen wäre, also zu lesen war: m ccccc.
So ungewohnt die Schreibweise fünfhundert mit ccccc statt mit d uns heute auch er-
scheint, so lässt sich gerade in der altbayerischen Palaeographie eine ziemliche Anzahl
derartiger Beispiele aufführen? Es erscheint damit also nur erwiesen, dass das Grab-
mal zwar zu Lebzeiten des Herzogs begonnen und zu seinen Lebzeiten auch voll-
endet wurde. Keineswegs aber muss es der Steinmetz, wie Hager annimmt, im Laufe
des 15. Jahrhunderts vollendet haben.
Nachdem aber erwiesen ist, dass auf der Rolle mit den vier c entgegen der Behaup-
tung Hagers für die Vervollständigungder Jahreszahl noch ein ziemlicher Raum in der
vollen Stärke des Steines aufgespart war, kann dieses Stück aber auch nicht für den
Anfang der Inschrift, die sich nur auf die Entstehungszeit des Denkmals bezogen haben
kann, in Frage kommen; denn es ist mit absoluter Sicherheit anzunehmen, dass, als das
Denkmal aufgerichtet wurde, d. h. steinmetzenmässig "versetzt" wurde, dies in all
seinen Einzelteilen, vornehmlich aber in seinen Sargwänden und der Deckplatte ein-
schliesslich der gesamten Inschrift einzig mit Ausnahme des Todesjahres Herzog
Albrechts vollkommen vollendet war. Irgendein Grund, weshalb das Stiftungsjahr
nicht im vollen Umfange bei der Errichtung des Denkmals hätte eingemeisselt werden
können, ist nicht erfindlich.
Nun gibt der kurfürstliche Rat und Archivar Josef Anton Aettenkhover in seinen
„Rhaps0diae colleclae" um das Jahr 1736 aus "einem ganz unbekannten Manuscripio
l
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Aretin a. a. O. Hager a. a. 0. S. 95 ff.
Ganz summarisch sei nur verwiesen auf die Beispiele in den Kunstdenkmälern des Königreichs Bayern
Bd. I Oberbayern S. 1567, 2080, 2251, 2253, 2349, 2351, 2356. 2357, 2359, 2362, 2528, 2604, 2605,
2748, 2784, 2904, 2959. Handelt es sich hier durchwegs um Grabinschriften, so lesen wir ebendort S. 1792
von Deinting: „Diser turn ist angefangen werden zu bauen nach christi gepurd m" ccccc vj" ( : 1506).