Volltext: Der Ursprung des Zunftwesens und die älteren Handwerkerverbände des Mittelalters

Zweites Kapitel. 
Die erste Hälfte des 19. 
Jahrhunderts. 
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geboten werden. An diese Vorbedingungen ist die Institutionenlehre 
gebunden, und erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann 
sie den Wettbewerb mit anderen Darstellungsmethoden aufnehmen. 
Nach den beiden Richtungen der Materialbeschaffung und der wissen- 
schaftlichen Durcharbeitung hat das 19. Jahrhundert außerordent- 
liches geleistet und, Schritt für Schritt vorgehend, die Möglichkeit 
einer zureichenden institutionsgeschichtlichen Darstellung geschaffen. 
Es ist eine aufbauende Arbeit, bei der die Ergebnisse überliefert und 
fortgebildet werden und bei der jeder Nachfolger am Werke die von 
seinem Vormann hergestellte Grundlage nutzt. Unsere Erörterung 
will den Versuch machen, diese Entwicklung, wenn auch nur in ihren 
Grundlinien, zu schildern. 
Die Anschauungen in den Staatswissenschaften 
standen zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Deutschland vielfach 
unter dem Einfluß der individualistischen Auffassungen, wie sie 
namentlich in den anerkannten Werken der englischen Schriftsteller 
vertreten wurden. Eine gewisse Selbständigkeit der Auffassung be- 
kundet J u l. G r a f v o n S o d e n , der in seinem achtbäudigen 
Werk „Die Nationalökonomie, ein philosophischer Versuch", auf den 
Ursprung des Zunftwesens zu sprechen kommt: 
"Außer den politischen Zeitverhältnissen, welche, zeug der Geschichte, das 
Zunftsystem herbeigeführt und ihm allmählich seine jetzige Gestalt gegeben 
haben, scheint die reine Quelle doch wohl in dem Streben gesucht werden 
zu müssen, den Gewerben einen gewissen Grad von Vollkommenheit teils zu 
erringen, teils zu bewahren; daher die Klassifikation und Abstufung der 
Gewerbetreibenden und deren Abteilung in Lehrlinge, Gesellen und Meister. 
Daher die Bestimmung der Lehrjahre, des Meisterstücks, der Wanderjahre 
usw. D a h e r auch die bestimmte geschlossene Zahl der Meister." Die National- 
ökonomie, Aarau 1816 Bd. VI S. 208. 
Die Grundlage des Zunftwesens ist eine doppelte, eine allgemeine 
politische und  als die bedeutsamere  eine gewerbepolitische. 
In der Bewertung der gewerblichen Triebkräfte, die als die „reine 
Quelle des Zunftwesens" anzusehen ist, zeigt Graf Soden im Ver- 
gleich zu seinen Vorgängern eine beachtenswerte Freiheit von Vor- 
Urteilen; keineswegs ging das Streben der ersten Zünfte nach der 
Erlangung von gewerblichen Vorteilen und nach Ausschließung. Die 
zünftige Organisation dient vielmehr der Erringung und Behauptung
	        
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