Volltext: Der Ursprung des Zunftwesens und die älteren Handwerkerverbände des Mittelalters

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Dritter 
Abschnitt. 
Das Magisteriunl. 
Drittes 
Kapitel. 
Die 
Magisterien 
im 
Gebiet 
des 
alten 
deutschen 
Reichs. 
Basel. 
Das Gewerbewesen der Stadt Basel zeigt uns in genauer Scheidung 
die drei Entwicklungsformen der Handwerkerverbände. Von den 
Bruderschaften und den Ämtern Basels und deren Stellung in der 
Zunftgeschichte hatten wir bereits in früheren Abschnitten zu sprechen; 
auch das Magisterium ist hier zur Ausbildung gelangt. In dem Ver- 
zeichnis der hofrechtlichen Beamtungen von ca. 1200, oben S. 201, 
wird der Magister der Bäcker erwähnt; das gesamte Recht des magis- 
terialen Amtes wurde im Jahre 1256 in Form eines Weistums er- 
mittelt und aufgezeichnet. 
Die Einrichtungen des Amtes und dessen eigentümliches Recht 
haben die Aufmerksamkeit aller Bearbeiter der Baseler Lokalgeschichte 
auf sich gezogen; wegen Mangels einer vergleichenden Untersuchung 
wurde indes nur eine örtliche Besonderheit der Organisationsform 
angenommen 1. Für uns bedürfen die Einrichtungen des Baseler 
Amtes keiner Weiteren Erklärung; sie entsprechen in allen Teilen 
dem uns bekannten Amtstypus. Das Magisterium der Bäcker steht 
im Besitze des Viztum, der, da er Hofbeamter ist, bei dem Gewerbe 
einen Vertreter mit Recht und Titel eines Magisters hat 2. Viztum 
und Magister besitzen ihr Amt erblich und eigen; der Bischof kann 
sie weder ernennen noch absetzen. Bei Neubesetzung des Bischofs- 
stuhls empfangen sie die Neubelehnung. Die Gerichtsbarkeit ist die 
allgemeine magisteriale. Der Magister hat das Gericht in allen Klagen, 
ausgenommen in Gewalttat und Verbrechen, „die ans Blut gehen". 
Der Instanzenzug geht vom Magister an den Viztum, und von da 
an den Bischof. Den amtsfremden Behörden war die Einmischung 
in den Gang des magisterialen Gerichts untersagt. Die gewerbliche 
Schau und Aufsicht ist in den bei Magisterien üblichen Formen aus- 
gestattet. Die Handwerkerschaft hat die Beteiligung an dem Ge- 
1 Vgl. die Bearbeitung der Baseler Gewerbegeschichte von O c h s , F e c h t e r , 
Heusler, Geering. 
2 S. oben S. 114.
	        
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