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Stellung, damit der abtropfende Lack von selber in den Tauchbottich
zurücklaufen kann. Ueber dem Ablaufblech befindet sich eine Hänge-
.v0rrichtung aus eisernen Stäben. An diesen sind verschiebbare Haken
angebracht, an welchen die getauchten Gegenstände zum Abtropfen
aufgehängt werden. Größere Gegenstände werden zum Ablaufen auf das
Ablaufblech gestellt.
Zur Lackierung von naturfarbigen Gegenständen dient ein farbloser
Tauchlack von heller Farbe. Die Gegenstände werden in den Lack ge-
taucht und dann zum Ablaufen aufgehängt. Ist die Ablaufvorrichtung
vollgefüllt, so müssen die zuerst getauchten Gegenstände soweit abgetropft
sein, daß sie heruntergenomlnen werden können. Beim Aufhängen der
getauchten Gegenstände muß beachtet werden, daß diese so hängen,
daß sie die zum Ablaufen des Lackes nötige Stellung haben. Beim erst-
maligen Tauchen muß der Lack so gut abgelaufen sein, daß ein Nach--
streichen an den unteren Stellen, wo der Lack abtropft, nicht erforderlich
ist. Nach acht bis zehn Stunden muß die Lackierung trocken sein. Am
folgenden Tage wird das Tauchen mit demselben Lack wiederholt, der
Taucher muß die Routine besitzen, die einzelnen Gegenstände so zu hängen
oder zu stellen, daß die Flächen die zum Ablaufen des Lackes erforder-
liche Neigung nach unten bekommen, was sich bei allen Gegenständen
ermöglicht. Größere Gegenstände, wie Tische, Pulte, Leiterwagen usw.,
werden auf das Ablaufblech gestellt. Selbstverständlich ist an den Stellen,
welche keine Neigung nach unten haben, das vollständige Ablaufen des
Lackes nicht möglich. An diesen Stellen muß beim zweiten Tauchen
der Lack mit dem Pinsel abgenommen werden, was aber für einen geübten
Arbeiter eine leichte Arbeit ist, dieser kennt genau die Stellen, wo etwas
nachgeholfen werden muß. Die Nachhilfe muß sich aber nur auf das aller-
notwendigste erstrecken. im übrigen muß der Lack allein ablaufen.
Für Lackierungen in Holzimitationen, wie Nußbaum, Mahagoni
und Phantasiefarben finden die schon vorher erwähnten Oeltauchbeizen
Sinngemäße Anwendung. "Die Gegenstände werden in die Tauchbeize
getaucht und zum Ablaufen aufgehängt. Bei guten Tauchbeizen ist ein
Nachstreichen absolut nicht nötig. Die Färbung des Holzes muß voll-
ständig gleichmäßig erfolgen. Die Tauchbeize muß schnell trocknen.
Beim späteren Tauchen in farblosen Tauchlack darf dieselbe sich nicht
wieder auflösen.
Für die Herstellung von deckenden, farbigen Lackierungen kommen
die farbigen Tauchemaillen in Frage. Die Tauchemaillen werden in der
gleichen Weise wie die farblosen Tauchlacke verarbeitet. Die Gegenstände
werden ohne jede vorhergehende Grundierung in die Tauchemaille zweimal
getaucht. Durch zweimaliges Tauchen muß eine gut deckende, glänzende
Lackierung erreicht werden. Es kommen die verschiedensten Farbtöne
in Frage wie: Hellblau, Grau, Drap, Rohrgelb, Grün, Rot usw. Die
Trockenkraft und Haltbarkeit der Tauchemaillen muß die gleiche wie die
der farblosen Tauchlacke sein. Bei der Auswahl der Farben für die Her-
stellung der Tauchemaillen ist die größte Sorgfalt anzuwenden. Trotz