mit zu 37 7, bebaut, was auch die äußerste Grenze der Be-
bauung darstellen sollte. Die Hausfronten nach der Garten-
seite müßten natürlich architektonisch besser durchgearbeitet
werden, als es bisher bei den Hofansichten der Häuser üblich
war, auch wäre eine Berankung der Gartenfronten erwünscht;
vielleicht an der Süd- und Ostseite, mit Ampelopsis Veitchii,
der West- und Nordseite mit Efeu, wodurch der Garten einen
besonders warmen Rahmen erhalten würde.
Fast noch größere Reize wie der Innengarten dürfte der
Dachgarten, besonders wenn er in Verbindung mit dem Innen-
garten nach dem, in den Abbildungen 13 und 14 veranschau-
lichten Vorschlag angeordnet würde, bieten. Man braucht
nicht so weit gehen, wegen des Dachgartens das flache Dach
zu propagieren, doch kann sehr wohl, ohne Schaden für die
Schönheit des Städtebildes das Mansarden- imd Satteldach
auf der Innenseite des Baublocks, nach einem Hinüberziehen
von etwa 1,50 m über die Firstlinie abbrechen, um hier, so ge-
schützt von Straßenstaub und Lärm, die Anordnung von
Dachgärten zu ermöglichen. Gemeint sind hier wirkliche
Gärten auf dem Dache, nicht zu verwechseln mit dem, aus
einigen Efeukästen und Lorbeerkübeln "geschaffenen garten-
ährnlichen Gebilde, welches so oft verlockend als Dachgarten-
bezeichnet wird, um aber dann bei näherer Betrachtung tmd
Benutzung zu enttäuschen. Diese "gestellten" Dachgärten sind
eben auch nur Behelfe, während der eigentliche gepflanzte
Dachgarten seine, in der Konstruktion des Daches begründete
Voraussetzung finden muß. Dachgärten, in denen etwas
wachsen soll, benötigen immerhin eine Bodengriindigkeit von
40-60 cm.
Um eine derartige Belastung tragen zu können, verlangt
der Dachstuhl eine entsprechende Verstärkung, sowie einen
besonderen Unterbau. Auf eine, mit geringer Neigung nach