Wächter zwischen den Zellen und dem Schutzwall ein. Hierauf
folgt eine freie Fläche. Hüben und drüben werden sich Säulen-
hallen anschließen, von denen man auf viele Zellen durch viele
Öffnungen einen freien Ausblick hat. In diesen Zellen werden
die Bankrottierer und jene, welche in Schulden geraten sind,
nicht alle zusammen, sondern getrennt, gefangen gehalten.
An der Stirnseite wird sich ein weniger geräumiges Gefängnis
befinden, wo die leichterer Verbrechen Angeklagten unter-
gebracht werden. In den allerletzten inneren Räumen werden
die Kapitalverbrecher verwahrt werden.
ÜBER DIE PRIVATHÄUSER UND DAS LANDHAUS, DEREN
OBERSTE GRUNDSÄTZE, ORT UND LAGE.
I4. KAPITEL.
m, Privalhaus Ich komme zu den Privatgebäuden. Das Haus, sagte ich
anderswo, sei eine kleine Stadt. Man wird daher bei dessen
Erbauung gleicherweise fast alles das in Betracht ziehen
müssen, was sich auf die Anlage einer Stadt bezieht. Es habe
eine so günstige Lage, daß es vollkommen gesund sei, es biete
alle Vorteile, welche zu einem friedlichen, ruhigen und hei-
teren Leben gehören. Was dies alles seiner Natur nach, wie
beschaffen und welcher Art es sein soll, habe ich in den vor-
hergehenden Büchern, wie mir scheint, großenteils behandelt.
Doch hier will ich von einem anderen Grundsatze ausgehend,
den Gegenstand beleuchten.
Daß das Privathaus der Familie wegen gebaut werden soll,
steht fest, damit sich diese in demselben aufs Bequemste wohl
fühle; doch wird dieser Ruhesitz keineswegs genügende Be-
quemlichkeit bieten, wenn nicht unter demselben Dache sich
alles vorfindet, was hiezu nötig ist. Groß ist die Zahl der
Leute in der Familie und der Dinge, die man nicht gleicher-
weise in der Stadt wie am Lande nach Gutdünken unterbringen
kann. Was nämlich bei städtischen Bauten vorkommt, daß