59
Die Nrn. 17 und 18 zeigen in II und III eine gleiche
Ultraviolettreflexionsfähigkeit des Papiers, aber eine sehr ver-
schiedene der Tinten. Die von 18 versinkt bereits in dem
Plannm des Papiers, während die von 17 eine größere Ultra-
violettreflexionsfähigkeit zeigt als das Papier selbst.
In II zeigt ein Pfeil zwischen 8 und 9 auf schwache
Umrisse einer Zahl 2. Die Zahl liegt unter einer mehrfach
aufgetragenen schwarzen und roten Tinte. Es rnuß bemerkt
werden, daß ein solches Ergebnis nur selten erhofft werden
darf und nur auf ganz zufällige, außergewöhnliche Verschieden-
heiten der Tinten beruhen kann.
Andere Ergebnisse der Abb. 39 sollen weiter nicht be-
sprechen werden, da ein Autotypiedruck die Einzelheiten nicht
deutlich genug wiederzugeben vermag.
Abb. 40. Der Poststempel war nur mehr schwach zu er-
kennen. Durch die Fluoreszenz des Bindemittels der Stempel-
farbe, das stark diffundierte, trat diese selbst deutlich hervor.
Abb. 41. Es war die Frage zu lösen, 0b der Brief vor
oder nach Aufdruck des Ankunftstempels mit einem besonderen
Klebemittel verschlossen worden war. Die hellfeuchtenden
Flecken des Klebemittels treten stark hervor. Der Ankunfts-
stempel liegt über dem Klebemittel. BB sindLinien eines
Winkels," der mit dem Winkel des oberen Briefverschlusses
kongruent ist, Es ist der Abdruck von Resten des nassen
Klebemittels auf einem Löschblatt, das beim Zukleben des
Briefes benutzt wurde. Der Buchstabe N liegt auch hier über
dem Klebemittel. Also ein zweiter Beweis, daß der Stempel
erst nach dem Zukleben aufgedruckt wurde und ein erneutes
Zukleben nach dem Abstempeln nicht stattfand. Von juristischer
Seite der Fall beurteilt, besagt er, daß ein Zukleben durch
den Briefträger, der den Brief erst nach Aufdruck des An-
kunftsstempels erhielt, nicht stattgefunden hat.
Abb. 42 zeigt ein Beispiel der Qunsichtbaren Aufarbe-
technik", der eine allgemeinere, prinzipielle Bedeutung zu-
kommt. Weißes. ziemlich gut fluoreszierendes Briefpapier wurde