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Achter
Teil.
Großstädte sind 1801, außer London, überhaupt nicht vorhanden.
Während 1801 die Städte mit mehr als 20000 Einwohnern erst 17170
der Bevölkerung umfassen, ist der Prozentanteil bis 1851 auf ßöojo
gestiegen, wobei in diesen Jahren noch etwa ein Gleichstand zwischen
städtischer und ländlicher Bevölkerung erhalten geblieben ist. Die fol-
genden Zählperioden kennzeichnen sich durch das rasche Anwachsen
der größeren und Großstädte und das Zurückweichen des Anteils der
ländlichen Bevölkerung, bis ein Verhältnis zwischen Stadt und Land
von 72 Ojo zu 28 ofo erreicht wird.
Unter dieser vollständigen Umwälzung der Besiedelungsverhält-
nisse und der oben S. 583 erwähnten Verschiebung in der Städte-
bildung blieb gleichwohl in den völlig neu entstehenden Wohngebieten,
wenn auch unter städtebaulichen Mängeln, die überlieferte Hausform
des Einfamilienhauses erhalten. Von 1801-1851, dem Abschnitt des
prozentual stärksten städtischen Wachstums, geht die Zahl der auf ein
Grundstück entfallenden Wohnungen zurück. Nach einem vorüber-
gehenden Ansteigen während des Zeitraums 1851f61 es waren die
Jahre, in denen das sogenannte model-dwelling, ein mehrgeschossiges
Vielwohnungshaus, nach den in Frankreich empfangenen Anregungen in
den englischen Großstädten eine kurze Zeit des Beifalls erlebte
sinkt die Wohnungsdichte stetig und ist i. J. 1901 niedriger als 100
Jahre zuvor. Die Zahl der auf ein bewohntes Grundstück entfallenden
Wohnungen ergibt während des Zeitabschnitts von 1801-1911 fol-
gende Reihe, die den Gegensatz zu den meisten anderen Ländern in
der Zeit der größten bevölkerungstechnischen Umwälzungen kenn-
zeichnet:
Familien auf
1 bewohnt. Haus
1801
1,20
1811
1,19
1821
1,19
1831
1,17
1851
1,13
1861
1,20
1871
1,19
1881
1,17
1901
1,12
1911
1,12
Aus den Einzelheiten des Zeitabschnitte sei bemerkt, daß die Ge-
samtzahl der bewohnten Häuser von 1 870 476 i. J. 1801 auf 2866 595
i. J. 1831 stieg, ein Zuwachs von 1 Mill. Gebäuden oder 50 ofo in drei
Jahrzehnten. Als eine der Ursachen für die Beibehaltung des Klein-
hauses wird in älteren Schriften die bis in die lllitte des 19. Jahr-
hunderts bestehende Fenstersteuer erwähnt, die die Kleinhäuser mit nicht
mehr als sieben Fenstern freiließ (Meidinger, Das britische Reich in
Europa, Leipzig 185], S. 72, der auch auf den Zoll auf Hausbalken
und die baupolizeiliche Beschränkung der Bauhöhe als Hemmungen für
die Errichtung großer Hausformen hinweist). Indes hat die Befreiung
von der Fenstersteuer nur die Bedeutung einer Begünstigung der-Geringst-
wohnung; der Gesamtverlauf der Entwicklung wurde hierdurch nicht
bestimmt.
Inmitten der Neugestaltung der städtischen Bauweise
seine Gesetzgebung über Wohnungswesen und Städtebau.
Q 134.
schuf England