und
Ansiedelung
Maßnahmen
der Inneren
Kolonisation.
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Rentenbriefe entstehenden Kursverlust wird bei gemeinnützigen Ansiede-
lungen (als welche neben den Unternehmungen der Siedelungsgesell-
schaften auch die von privaten Grundeigentümern vorgenommenen Auf-
teilungen anerkannt werden können) eine Vergütung gewährt, von der
die Landwirtschaftsverwaltung drei Viertel übernimmt. Bei sogenannten
Familienbetrieben (d. h. Betriebe, die ganz oder hauptsächlich ohne
fremde Arbeitskräfte bewirtschaftet werden) kann die Beleihung bis zu
neun Zehnteln des Wertes erstreckt werden.
Auf Grund des erwähnten Ministerialerlasses vom 8. Jan. 1907
wurde alsbald die Errichtung von Rentengütern für Industriearbeiter
vorgenommen. Im November 1907 wurde seitens des preußischen Staates
zwischen Weidenau und Siegen ein Gelände von 300 Morgen Umfang
angekauft, das durch die Generalkommission Münster zu Einfamilien-
häusern für Industriearbeiter unter Zugabe eines Gartens von 1]? Morgen
Größe aufgeteilt wurde. Aus den folgenden Jahren sind im einzelnen
zu nennen: Stadtgemeinde Lennep, Rentengüter für Industriearbeiter,
Haus und Boden lfs ha- 6000 M., wovon 5250 M. als Hypothek der
Rentenbank und der Landesversicherungsanstalt; Zeche Radbod bei Trier,
Arbeiterhäuser nach den Entwürfen von K. Siebold-Bethel-Bielefeld,
Preis und Beleihung wie oben; Landkreis Dortmund und Kreis Königs-
berg (Neumark). In der Provinz Schleswig-Holstein wurden (nach Geheim-
rat Delius, Rentengutsbildung) i. J. 1910 779 Rentengüter gezählt,
darunter 159 kleinste unter 1 ha und 47 Gartenrentengüter (Neumünster,
nach Anregungen von Dr. Rintelen). Durch private Tätigkeit sind
Rentengüter für Arbeiter und Handwerker in Freiwalde bei Maldeuten
(Westpreußen) von Ernst Hildebrandt errichtet worden; die einzelnen
Stellen kosten rund 3500 M. Vgl. auch Ber. der Gewerbeaufsichts-
beamten 1914, I, S. 12. Insgesamt sind seit dem Erlaß der beiden
obenerwähnten Gesetze bis 1915 in Preußen 43447 Stellen errichtet
worden und zwar auf Grund des Ansiedelungsgesetzes von 1886 21257
und des Gesetzes von 1891 22190 Stellen. Unter diesen befanden sich
3983 sogenannte Zukaufsrentengüter, d. h. bereits bestehende Stellen, die
durch Zukauf verselbständigt wurden; Keup, S. 32 und 37.
B. Ansiedelung und Siedelungsilnternehmungen.
ä 104. Ein stärkeres Fortschreiten der Siedelungstätigkeit zeigt
sich in Preußen seit d. J. 1903 und namentlich seit 1910. Die Not-
wendigkeit der „Inneren Kolonisation", die die planmäßige Begründung
neuer Siedlerstellen im Inlande zum Ziele hat, machte sich, nament-
lich in den östlichen Provinzen, immer mehr geltend. Die von privater
Seite betriebene Parzellierungstätigkeit erwies sich hierbei als unzu-
reichend. Nachdem i. J. 1899 die Deutsche Ansiedelungsgesellschaft,
die als erstes gemeinnütziges Unternehmen (durch das Eintreten
von Thiel, M. Sering, Sohnrey, Metz, v. Wangenheim) begründet worden
war, den Weg gezeigt hatte, erfolgte i. J. 1903 die Errichtung der
Pommerschen, 1905 die der Ostpreußischen Landgesellschaft, 1910 die
der in der Provinz Brandenburg tätigen Landgesellschaft "Eigene
Eherstadt, Handbuch des Wohnungswesens. 4. Aufl. 30