Volltext: Handbuch des Wohnungswesens und der Wohnungsfrage

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Teil. 
Fünfter 
während der Verhandlungen den bemerkenswerten Ausspruch tat: "Das 
kann man freilich machen, das heißt aber Aufgeben alles materi- 
ellen Rechtsprinzips  es heißt, die Idee, die in allen Gesetz- 
gebungen ihren Ausdruek gefunden hat, verleugnen  es heißt, das 
System des Wechselrechts generalisieren." 
Über- die Errichtung des Credit foncier de France, dessen Tätig- 
keit in der Ausgabe von Pfandbriefen als vuorbildlich betrachtet wurde, 
s. oben S. 875; deutsche Bankanstalten mit dem Recht der Pfandbrief- 
ausgehe entstanden, wie bekannt, im Anschluß an die französischen 
Anregungen seit 1856.  Erwähnenswert ist noch, daß damals von 
keiner Seite eine systematische Beihilfe aus öffentlichen Mitteln ge- 
fordert wurde. Vielmehr bestand Einigkeit dahin, daß Gesetzgebung 
und Organisation die Mittel bieten müßten, um den Zustrom des Kredits 
zu öffnen und zu lenken. Auch diese Grundriehtung der damaligen 
Zeit bedarf der Hervorhebung. 
Die tiefgreifende Neugestaltung ist vollzogen, und wiederum wie 
vor vier und fünf Jahrzehnten erhebt sich, und in verstärktem Maße, 
der gleiche Ruf: Kreditnot. Sind auch die Voraussetzungen, die Zu- 
stände wiederum die gleichen? Ist es wie damals die unzureichende 
Höhe der Beleihung, die mangelhafte Zufuhr an Kreditkapital, der der 
Notstand entspringt? Versuchen wir zunächst, uns die bestehenden 
Verhältnisse in einigen Zahlen zu vergegenwärtigen. Die Boden- 
Verschuldung in Deutschland hatte im Jahre 1914 die Summe von 
75 Milliarden sicherlich erreicht, vielleicht sogar überschritten. Die von 
mir gegebenen Zahlen werden von anderer Seite als wesentlich zu 
niedrig bezeichnet. Die vor dem Kriege jährlich neu aufgebrachten 
Beträge belaufen sich auf reichlich 21h Milliarden; hierbei sind, wie sich 
von selbst versteht, die erheblich höheren, für die Verzinsung der haften- 
den Bodenverschuldung benötigten Summen, die etwa 31]? Milliarden 
ausmachen dürften, nicht eingerechnet. Diesen Ziffern können wir 
den Hauptposten des Realkreditbedarfs gegenüberstellen; es ist die für 
die Deckung des Wohnbedürfnisses in Stadt und Land erforderliche 
Summe. Für den jährlichen Neubedarf in normalen Jahren hatten wir 
oben S. 192 eine Ziffer von 240000 Wohnungen, darunter etwa 200000 
Kleinwohnungen ermittelt; die Wohnung nach damaligen Preisen durch- 
gängig mit einem Betrag von 5000 M. angesetzt, ergibt einen Bedarf 
von 11A Milliarde an Baukapital. Rechnen wir hierzu die Fabrik- und 
Industriebauten und die Ansprüche der Landwirtschaft und vergleichen 
sie mit der obigen tatsächlich beschafften Jahressumme, so ist es zweifel- 
los, daß der Bedarf an Kreditkapital überreichlich gedeckt worden ist. 
Da amtliche Ziffern über den Stand des Realkredits in Deutsch- 
land nicht vorhanden sind, habe ich in meinem "Kapitalmarkt" (Leipzig 
1901) versucht, die in Betracht kommenden Summen zu berechnen. Die 
von mir a. a. O. gegebenen Ziffern entstammen meist den Jahren 1895
	        
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