Volltext: Handbuch des Wohnungswesens und der Wohnungsfrage

Erster 
Teil. 
angegeben. Die Wohnverhältnisse zeigen die größten Widersprüche. 
Auf der einen Seite die Paläste und vornehmen Bauten der oberen 
Klassen; auf der anderen Seite die ungünstigsten Wohnungszustände 
der mittleren und unteren Bevölkerungsschichten. In dem älteren 
republikanischen Rom hatten Eigenhausbesitz und Flachbau die Regel ge- 
bildet. Mit dem Anwachsen der Bevölkerung und dem Hinzutreten großer 
proletarisierter Volksmassen änderten sich gegen das Ende der Republik 
die Verhältnisse gründlich. Die Unterbringung der Zuwachsbevölkerung 
erfolgte durch Anwendung der Stockwerkshäufung in Mietswohnungen 
und Massenmietshäusern, deren Herstellung eine mächtige Bauspekulation 
in die Hand nahm. Die Häuser der Innenstadt schossen rasch und 
gewaltig in die Höhe; der Bedarf an Wohngelände wurde in den 
zentralen Lagen späterhin noch dadurch gesteigert, daß sich die 
kaiserlichen und herrschaftlichen Bauten erheblich ausdehnten und hier- 
bei zahlreiche Wohnviertel mit Bürgerhäusern durch Niederlegung be- 
seitigt wurden. 
Die Gestaltung der Wohnverhaltnisse in Rom, die zweifellos auf 
die allgemeine Entwicklung des Städtebaues einen bedeutenden geschicht- 
lichen Einfluß gewonnen hat, wird man nicht ausschließlich den boden- 
politischen Anschauungen des Altertums zur Last legen können; sie ent- 
spricht dem Wohnungswesen. einer in ihrer Hauptmasse proletarisierten 
oder wirtschaftlich abhängigen Bevölkerung. Die Wohnweise in anderen 
Großstädten des Altertums war zum Teil eine wesentlich verschiedene 
von der des kaiserlichen Rom. Ein Vergleich mit der älteren Welt- 
stadt der Antike  das ist Babylon  zeigt bemerkenswerte Gegen- 
sätze in den bodenpolitischen Verhältnissen. Babylon hält an der Klein- 
teilimg des Bodens fest und läßt den Eigenbesitz an den städtischen 
Grundstücken bis in die kleinsten Abspaltungen und Grundstücksteile 
zu; In Rom dagegen gelangt der Hansbesitz in die Verfügung einer 
ihre Stellung scharf ausnutzenden Minderheit. 
Das Grundstück des städtischen Vielwohnungshauses wird als in- 
sula bezeichnet; über die Aufteilungsform der insula vgl. Eber-Stadt, 
Geschichte des Städtebaues, Bd. I. Die Zahl der insulae in Rom wird 
für die spätere Kaiserzeit auf 46602 angegeben, gegenüber 1780 Pa- 
trizierhäusern (domus). 
Bei der für die Mietswohnungsgrundstücke in Rom seit der Kaiserzeit 
allgemein üblichen Stockwerkshäufung bediente man sich zum Aufein- 
andersetzen der Stockwerke des Fachwerkbaues. Die der älteren Zeit ent- 
stainmenden Baugesetze hatten auf den Stockwerksbau keine Rücksicht zu 
nehmen; aus Gründen, die ich, im-Gegensatz zu der seitherigen Auffassung, 
im nachbarlichen Baurecht suche, untersagten sie die Mauerverstärkung, die 
späterhin bei der Häufung der Geschosse notwendig wurde. Man griff 
deshalb zu dem leichten Fachwerksbau, dem man durch Einfügung von 
Pfeilern die erforderliche Stütze gab. Weitere baupolizeiliche und
	        
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