Gegenwart.
gelangt. Der Grundriß der Kleinwohnung in seiner meist üblichen
Form (Eberfelder Grundriß) zeigt gegenüber dem Massenmietshaus
wesentliche Vorzüge. Infolge der Übertragung allgemein eingreiiender
Einrichtungen (Einführung der Grundbuchordnung nach 1890 und Um-
gestaltung des Hypothekenwesens, Maßnahmen des Bebauungsplanes
und der Bauordnung) haben sich die Verhältnisse namentlich in den
Großstädten des rheinisch-Westfälischen Gebietes neuerdings erheblich
verändert. Die Entwicklung in einzelnen Städten (wie Düsseldorf u. a.)
ist eine für das Kleinwohnungswesen ungünstige gewesen. Andererseits
hat gerade in Rheinland-Westfalen in zahlreichen Städten und Gemeinden
der Widerstand gegen die unbefriedigende Gestaltung des Wohnungs-
wesens tatkräftig eingesetzt. Über die geschichtliche Entwicklung vgl.
meine Rheinischen Wohnverhältnisse, Jena 1903.
Neben dem vorgenannten geschlossenen Gebiete gibt es, wie kaum
hervorgehoben zu werden braucht, noch andere Landesteile in Deutsch-
land (namentlich in den Mittelstaaten), in denen sich selbständige
Formen des Kleinwobnungsgebäudes auch in den Städten von dem
flachen Lande ist hier nicht die Rede erhalten haben.
Das Siedelungssystem, das in der Stockwerkshäufung seinen äußer-
lichen Ausdruck findet, die inneren Zusammenhänge sind an dieser
Stelle nicht zu erörtern hat sich in Deutschland allgemein durch-
gesetzt. Von den neueren charakteristischen Erscheinungen ist kaum
eine unserer Großstädte freigeblieben. Nirgends aber hat sich die Ent-
Wicklung in solcher Schärfe vollzogen wie in Berlin, einem Mittelpunkt,
von dem aus sowohl das Bausystem unserer jüngsten Periode, wie
auch die damit verbundenen besonderen Geschäftsformen namentlich
seit 1870 in entscheidender Weise beeinflußt worden sind. Hier wurde
auch als Typus der neueren städtischen Bauweise in
Mietskaserne ausgebildet, die, von Berlin ausgehend,
deutschen Großstädte unterworfen hat.
Deutschland die
sich die meisten
Ist dieses Bausystem auf natürliche Weise und zur Befriedigung
eines gegebenen Bedürfnisses entstanden, dann ist es unabänderlich,
und wir sind widerstandslos diesen schlechten Zuständen preisgegeben.
Handelt es sich aber um ein durch freien Eingriff, nur zugunsten be-
stimmter. Interessen geschaffenes System, so ist die Möglichkeit und
damit auch die Notwendigkeit einer Abänderung erwiesen. Die Voraus-
setzungen und die Richtung der Entwicklung kennen wir; es bleibt uns
noch abschließend die Willkürlichkeit der nunmehr ergriffenen Maß-
nahmen zu kennzeichnen.
Die Ausbildung der Mietskaserne zu dem allgemeinen Typus der
Berliner Bebauung fällt- in die Zeit nach 1860. Bei dem größeren
Wachstum der Stadt hielt man für das weite, noch gänzlich uner-
schlossene Gebiet der Stadterweiterung die Aufstellung eines allgemeinen
Bebaunngsplanes für notwendig, der in den Jahren 1861 bis 1863