Volltext: Die Forstbenutzung

Fällungs- 
Ausformungsbetrieb. 
und 
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leichtesten gestattet. Beim Nachhicb von Schirmständern muß bei der 
Fällung besonders darauf Rücksicht genommen Werden, daß das Heraus- 
ziehen der Stämme aus dem Jungwuchs mit möglichster Schonung des 
letzteren möglich wird. 
4. Bei starkem Wind soll die Fällung ganz unterbleiben, 
selbst bei Kahlschlägen, wo es auf die Fallrichtung nicht ankommt, aus 
Rücksicht auf die Sicherheit der Arbeiter. In Orten mit natürlicher Ver- 
jüngung wird die Fällung unterbrochen, weil der Holzhaner die Fall- 
richtung bei Wind nicht mehr in der Hand hat. 
Der Wind ist der schlimmste Feind des Holzhauers, und erfahrungsgemäß er- 
eignen sich bei stürmischem Wetter, das namentlich die Schärfe des Gehörs beein- 
trächtigt und täuscht, die meisten Unglücksfälle. Bei der Fällung eines Stammes 
steht der Holzhauer am sichersten in der Nähe des Stockcs, und zwar seitwärts von 
der Richtung, die der Stamm im Niederfallen einhält. Hinter dem Stock ist er größerer 
Gefahr ausgesetzt, da der Stamm mitunter, besonders bei krummem Schaft und starkem 
Uberhängen, über den Stock zurückrutscht.  
5. Nicht zum Hieb angewiesene Bäume dürfen durch die Fällung von 
N achbarstämmen keinen Schaden nehmen; kommt es trotz aller Vorsicht 
dennoch vor, so müssen einige angewiesene Stämme in der Umgebung 
zunächst stehenbleiben, damit der Wirtschafter aus ihnen einen Ersatz- 
stamm auswählen kann. Dasselbe gilt, wenn in einem Schlag Frevel oder 
Windfälle eine Anderung der Hiebsauszeichnung nötig machen. 
Umgebogene Laubholzstangen oder Gerten sind so- 
gleich nach der Fällung wieder aufzurichten, zu stark be- 
schädigte aber durch glatten Hieb auf den Stock zu setzen. 
Wenn ein Baum beim Niedcrstürzeix aus der beabsichtigten Fallriehtung heraus- 
gelangt, so fällt er nicht selten auf noch stehende Nachbarstämme, lehnt sich an 
diese an oder bleibt daran hängen. In den meisten Fällen gelingt es dann 
den hängenden Stamm loszulösen, wenn man ihn vom Stock, mit dem er gewöhnlich 
noch im Inneren zusammenhängt (der sogenannte Waldhieb), vollständig ab haut, 
damit er sich drehend über den Stock herabrutseht; oder man schneidet vom 
Stockende des Stammes ein oder zwei Trumme von Schcitlänge ab 
oder man bedient sich des Wendehakens, um den Stamm durch Drohen und 
Wenden zu lösen; reicht auch dies nicht aus, so müssen die Stämme, auf denen der 
angelehnte Baum ruht, bestiegen und die die Hemmung verursachenden Aste los- 
gelöst oder schließlich diese Stämme selbst gefällt werden. 
G. Stets ist der Hieb oder Sägeschnitt so tief wie möglich 
8 m B 0 d e n zu nehmen; in der Regel soll die Stockhöhe nicht mehr als 
ein Drittel des Starnmdurchmessers betragen. 
Immer sollte es Regel sein, die Stöcke möglichst niedrig zu halten, 
bei starkem Holz nicht über 30 cm , bei schwächerem nicht über 15 cm; doch triEt 
man viele Ausnahmen, nicht nur bei Fällungen im Urwald (Abb. 144). 
7. Wo auf Stockausschlag gehauen wird, darf nur die 
A X t g e b r a. u c h t W e r d e n (bei Gertenholz etwa auch die Heppe), weil 
erfahrungsgemäß nur bei der durch Hauwerkzeuge möglichen glatten Stock- 
fläche das Einfaulen der Stöcke verhindert werden kann. Die Abhiebs- 
Bäche muß also glatt gehauen werden, der Stock darf nicht Splittern 
und reißen, die Rinde nicht abgerissen werden; deshalb 
dürfen die Stangen und Lohden zur Erleichterung des Abhiebs nicht vor- 
her umgebogen werden, und hat der Holzhauer stets für s cha rfe s Hau- 
Gayer-Fabricius, Forstbenutzung. 12. Autl. 12
	        
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