II. Teil. K. Berlin. 251 Dritte Periode. Sanierung des Schcunenviei-tels.
hätte, das Gelände durch einen Agenten parzellenweise verkauft haben würde. In
Zwischenzeit war der Verkaufspreis bei Einzelverkauf auch erhöht worden auf
der
9 147 380
Nach der vorliegenden Offerte sollte der Preis um 10W, reduziert werden,
also um 914738 „
so daß der Verkaufspreis 8232642 M.
betragen hätte. Den Einzelverkauf der Parzellen dachte sich der Betreffende so, daß
10W, des Kaufpreises bei der Auflassung in bar gezahlt werden, das Restkaufgeld zu 40A,
verzinst und nach Fertigstellung der Häuser durch eine erste Hypothek abgelöst werden
sollte. Für den Abschluß der Kaufverträge und die Vermittlung der Zahlungen war
ein Notar zu wählen. Der betreffende Kaufmann beanspruchte für den Verkauf 204,
Provision
164 652 M's
die Hälfte im
WOVOII
Betrage von
82 326 M.
Makler für
dem
die Mitarbeit zukam.
denn es war frag-
Dieser Vorschlag bot der Stadt wenig Vorteile,
lich, ob der Kaufmann auch wirklich für die 40 Parzellen Käufer finden könne. Sie
wäre also für die nächsten Vzwei Jahre gebunden gewesen, ohne Garantien für die Reali-
sierung zu besitzen, auch bestand die alte Zinslast unvermindert fort. Da. noch andere
Angebote eingingen, bei denen diese Nachteile vermieden waren, und da mithin für die
nächste Zeit die Aussicht einer günstigen Realisierung vorhanden war, kam diese
Offerte
nicht
Betracht.
das zunächst sehr viel
Weit eher war dies bei einem zweiten Angebot der Fall,
zu haben schien, wenn es auch später fallen gelassen werden mußte, da.
für sich
von 5M, des Kaufpreises nicht hinterlegt wurde. Diesem Projekt fehlte
Kaution
Angebot eine:
Gesellschaft , die
das Land in
Erbbau über-
nehmen will.
Ausführung eine
finanzielle
Grundlage;
VOII
indes
Bedeutung,
weil
einen
das Erbbaurecht bei Durchbrüchen und Sanierungen zur Anwendung
Versuch darstellt,
zu bringen. Sofern die Stadt Berlin ein Erbbaurecht bestellt, sollte eine Aktiengesell-
schaft mit 2 ooo oook M. Aktienkapital gegründet werden, die das Gelände des Scheunen-
Viertels
einheitlich
mit Wohn-
und
Geschäftshäusern
hätte,
bebauen
allen
Sprüchen des modernen Komforts genügen; sogar ein Fernheizwerk nach Dresdner
Muster war vorgesehen. Zwangsversteigerungen und Mietunterbietungen waren dem-
nach ausgeschlossen, und eine gleichmäßige ungestörte günstige Entwicklung schien
den Offerierenden dadurch gesichert. Der Preis für das Gelände war mit 8 000 000 M.
eingesetzt. Der Erbbauveürag folgte den bei der Aufteilung der Domäne Dahlem
maßgebenden Grundsätzen, nur wurde der Erbbauzins nicht zu 20A, sondern mit 211W),
d. i. für 8 ooo ooo M. 180 ooo M., berechnet, und die Dauer des Erbbauvertrages war
nicht wie in Dahlem auf 70, s0ndern_nur auf 60 Jahre bemessen. Mit dem Erlöschen
des Erbbauvertrages fallen sämtliche Baulichkeiten lasten- und schuldenfrei der Stadt-
gemeinde zu. Man nahm an, daß die Grundstücke dann gegenüber 8 000 000 M. beim
Erwerb einen Wert von 24 000 000 haben werden und die Stadt dann einen Gewinn
Prof. Ermann von der Universität Münster hat, vergLVossische Zeitung, am 17.9.1900
in Berlin über "Das Erbbaurecht, seine soziale und finanzielle Bedeutung für die Verwertung des
Scheunenviertels" gesprochen.