Teil. K. Berlin. 249 Dritte Periode. Sanierung des Scheunenviertels.
Häuser und die Neuaufteilung des Geländes, vorzunehmen, die Durchführung des
zweiten Teiles, die Wiederbebauung, aber sollte dagegen wieder der privaten Spekulation
überlassen werden, um den Zuschuß möglichst zu verringern. Man sah nicht ein, daß
großen
Kosten,
man
schon
aufgewendet
hatte,
unter
Umständen
nicht
wirken konnten, was man erwartet hatte. So war für die Wiederunterbringung der
Dislozierten flieht gesorgt, und vor allem war in den von der Stadt beabsichtigten Reali-
sierungsmöglichkeiten nicht dem Rechnung getragen, daß eine schnelle und einheitliche
Bebauung des Gesamtareals vom Standpunkte der wirtschaftlichen, wohnungspolitischen
und städtebaulichen Entwicklung unbedingt notwendig sei.
hinter
So traten all diese Gesichtspunkte in der
dem Geldpunkte zurück. Statt dessen trat
zweiten Hälfte der Unternehmung
immer wieder der Gedanke in den
Vordergrund, einen möglichst hohen Preis für das Gelände zu erzielen; man ging sogar
so weit, ernstlich zu erwägen, ob man nicht ohne Vermittlung von Agenten arbeiten
könne,
um
diesen
zukommende
Provision
sparen.
Die Scheunenviertelkommission hatte beim Einkauf eine sehr weitgehende
Vollmacht genossen, zum Vorteil einer glatten Abwicklung der schwierigen weit-
läufigen Geschäfte. Beim Verkauf wollte man aber den Gemeindebehörden in ihrer
Beschränkung
der Rechte du
Snhemxmviertel-
kommission.
größeren
einen
Gesamtheit wieder
Einfiuß
sichern,
vielleicht auch,
weil
man
verhüten
wollte,
daß
Kommission
ZWEI
allgemeinen
vorteilhaft
erscheinendes,
aber
nicht
sehr
hohes
Angebot
annehme.
Der
Magistrat
machte
daher
unter
dem
Januar
1909
geltend,
daß
verfassungsrechtlich
nicht
zulässig
Sgi)
Verant-
wortung der Gemeindebehörden in ihrer Gesamtheit auf einzelne Mitglieder der be-
treffenden Körperschaften zu übertragen. Demzufolge Wurden die Rechte der Scheunen-
viertelkommission etwas beschnittenfindem sie von nun an den Verkauf nur vorzu-
bereiten hatte, alle Offerten aber von Fall zu Fall Magistrat und Stadtverordneten vor-
zulegen waren. Die Scheunenviertelkommission erhielt Auftrag:
I. den Verkauf öffentlich auszuschreiben;
mindestens
8 000 000
fordern;
den
Einzelverkauf
Bewertung
Parzellen
nach
dem
VOII
meinde
aufgestellten
Aufteilungsplan
normieren
und
Verkaufsbedin-
gungen in möglichster Anlehnung an die bei der Grundeigentums-Deputation
üblichen
Bestimmungen
festzusetzen.
Nach
dem
AufteAilungsplan
waren
Grundstücke von 426 bis
1616 qm vorgesehen und die Einheitspreise mit
150-700 M. pro Quadratmeter,
Quadratmeter angesetzt.
Durchschnittspreis
mit
275,25
Pro
Der
Zuschlag
erfolgt
Gemeindebeschluß.
Damit war der Kommission nun die Ausführung
gramms mit rein finanziellen Gesichtspunkten übertragen.
Mehrheit der Magistratsmitglieder und Stadtverordneten
eines eng umgrenzten Pro-
Die Erreichung des von der
erstrebten Zieles aber war
daß der Kommission die freie Entschlußfassung unterbunden und
Möglichkeit genommen war, eine sichuqerwartet darbietende Ge-
dadurch gehemmt,
ihr daher auch die