Volltext: Innere Stadterweiterung

Teil. K. Berlin.  249 Dritte Periode. Sanierung des Scheunenviertels. 
Häuser und die Neuaufteilung des Geländes, vorzunehmen, die Durchführung des 
zweiten Teiles, die Wiederbebauung, aber sollte dagegen wieder der privaten Spekulation 
überlassen werden, um den Zuschuß möglichst zu verringern. Man sah nicht ein, daß 
großen 
Kosten, 
man 
schon 
aufgewendet 
hatte, 
unter 
Umständen 
nicht 
wirken konnten, was man erwartet hatte. So war für die Wiederunterbringung der 
Dislozierten flieht gesorgt, und vor allem war in den von der Stadt beabsichtigten Reali- 
sierungsmöglichkeiten nicht dem Rechnung getragen, daß eine schnelle und einheitliche 
Bebauung des Gesamtareals vom Standpunkte der wirtschaftlichen, wohnungspolitischen 
und städtebaulichen Entwicklung unbedingt notwendig sei. 
hinter 
So traten all diese Gesichtspunkte in der 
dem Geldpunkte zurück. Statt dessen trat 
zweiten Hälfte der Unternehmung 
immer wieder der Gedanke in den 
Vordergrund, einen möglichst hohen Preis für das Gelände zu erzielen; man ging sogar 
so weit, ernstlich zu erwägen, ob man nicht ohne Vermittlung von Agenten arbeiten 
könne, 
um 
diesen 
zukommende 
Provision 
sparen. 
Die Scheunenviertelkommission hatte beim Einkauf eine sehr weitgehende 
Vollmacht genossen, zum Vorteil einer glatten Abwicklung der schwierigen weit- 
läufigen Geschäfte. Beim Verkauf wollte man aber den Gemeindebehörden in ihrer 
Beschränkung 
der Rechte du 
Snhemxmviertel- 
kommission. 
größeren 
einen 
Gesamtheit wieder 
Einfiuß 
sichern, 
vielleicht auch, 
weil 
man 
verhüten 
wollte, 
daß 
Kommission 
ZWEI 
allgemeinen 
vorteilhaft 
erscheinendes, 
aber 
nicht 
sehr 
hohes 
Angebot 
annehme. 
Der 
Magistrat 
machte 
daher 
unter 
dem 
Januar 
1909 
geltend, 
daß 
verfassungsrechtlich 
nicht 
zulässig 
Sgi) 
Verant- 
wortung der Gemeindebehörden in ihrer Gesamtheit auf einzelne Mitglieder der be- 
treffenden Körperschaften zu übertragen. Demzufolge Wurden die Rechte der Scheunen- 
viertelkommission etwas beschnittenfindem sie von nun an den Verkauf nur vorzu- 
bereiten hatte, alle Offerten aber von Fall zu Fall Magistrat und Stadtverordneten vor- 
zulegen waren. Die Scheunenviertelkommission erhielt Auftrag: 
I. den Verkauf öffentlich auszuschreiben; 
mindestens 
8 000 000 
fordern; 
den 
Einzelverkauf 
Bewertung 
Parzellen 
nach 
dem 
VOII 
meinde 
aufgestellten 
Aufteilungsplan 
normieren 
und 
Verkaufsbedin- 
gungen in möglichster Anlehnung an die bei der Grundeigentums-Deputation 
üblichen 
Bestimmungen 
festzusetzen. 
Nach 
dem 
AufteAilungsplan 
waren 
Grundstücke von 426 bis 
1616 qm vorgesehen und die Einheitspreise mit 
150-700 M. pro Quadratmeter, 
Quadratmeter angesetzt. 
Durchschnittspreis 
mit 
275,25 
Pro 
Der 
Zuschlag 
erfolgt 
Gemeindebeschluß. 
Damit war der Kommission nun die Ausführung 
gramms mit rein finanziellen Gesichtspunkten übertragen. 
Mehrheit der Magistratsmitglieder und Stadtverordneten 
eines eng umgrenzten Pro- 
Die Erreichung des von der 
erstrebten Zieles aber war 
daß der Kommission die freie Entschlußfassung unterbunden und 
Möglichkeit genommen war, eine sichuqerwartet darbietende Ge- 
dadurch gehemmt, 
ihr daher auch die
	        
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