Volltext: Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie: Landrathsamtsbezirk Schleiz ([7], Bd. 2 = H. 12)

Der 
Amtsgerichtsbezirk 
Lobenstein. 
ä   -'i er Amtsgerichtsbezirk Lobenstein, im Norden an den Amtsgerichtsbezirk 
Q  11 Schleiz und den Amtsgerichtsbezirk Burgk von Reuss älterer Linie, im 
'  ü, Osten an den Amtsgerichtsbezirk Hirschberg, im Süden und Südwesten 
 an Baiern, im Westen an den meiningischen Amtsgerichtsbezirk Grafen- 
thal und den rudolstädtischen Amtgerichtsbezirk Leutenberg grenzend, ist neuerdings 
aus den Herrschaften Lobenstein und Ebersdorf zusammengewachsen. 
Die alte Herrschaft Lobenstein gehörte, wie Schleiz, im 13. Jahrhundert den 
Herren von Lobdeburg-Arnshaugk, dann seit Beginn des 14. Jahrhunderts den Vögten 
von Gera, unter denen sie zeitweilig eine besondere Theilherrschaft bildete, dann aber 
immer wieder an Schleiz zurüekfiel. Seit 1374 bis ins 17. Jahrhundert war sie 
böhmisches Lehen. Die Burggrafen von Meissen (s. Einleitung zu Schleiz) ver- 
pfandeten 1569 Lobenstein an die Vitzthum von Eckstadt. Von den Reussen 1576 
wieder eingelöst, wurde das Gebiet zunächst unter die drei Linien dieses Hauses 
vertheilt, doch kam bald die Linie Gera durch Tausch und Kauf (1585 und 1588) 
in den Besitz des Ganzen. Als Heinrich Posthnmus' Söhne das väterliche Erbe 
theilten, iiel Lobenstein an Heinrich X., welcher nun der Stifter des Hauses Loben- 
stein wurde. Er kaufte 1664 Hirschberg und sein Sohn Heinrich III. 1690 Ebers- 
dorf. Die Söhne Heinrichs X. theilten sich 1678 in die Unterlinien Lobenstein, 
Ebersdorf und Hirschberg (s. dass.). Von erstgenannter zweigte sich 1710 wieder die 
Nebenlinie Selbitz ab. Als beide ausstarben, fiel Lobenstein an den Fürsten von 
Ebersdorf, nach dessen Abdankung (1848) endlich an das Haus Schleiz, wodurch das 
heutige Fürstenthum Reuss j. L. entstand. 
Brückner, Landeskunde, S. 320 if. 380 Hi, s. a. Literatur zu Amt Schleiz.  Kirchengallerie 
der iürstl. Reussischen Länder, Abth. II.
	        
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