Der
Amtsgerichtsbezirk
Lobenstein.
ä -'i er Amtsgerichtsbezirk Lobenstein, im Norden an den Amtsgerichtsbezirk
Q 11 Schleiz und den Amtsgerichtsbezirk Burgk von Reuss älterer Linie, im
' ü, Osten an den Amtsgerichtsbezirk Hirschberg, im Süden und Südwesten
an Baiern, im Westen an den meiningischen Amtsgerichtsbezirk Grafen-
thal und den rudolstädtischen Amtgerichtsbezirk Leutenberg grenzend, ist neuerdings
aus den Herrschaften Lobenstein und Ebersdorf zusammengewachsen.
Die alte Herrschaft Lobenstein gehörte, wie Schleiz, im 13. Jahrhundert den
Herren von Lobdeburg-Arnshaugk, dann seit Beginn des 14. Jahrhunderts den Vögten
von Gera, unter denen sie zeitweilig eine besondere Theilherrschaft bildete, dann aber
immer wieder an Schleiz zurüekfiel. Seit 1374 bis ins 17. Jahrhundert war sie
böhmisches Lehen. Die Burggrafen von Meissen (s. Einleitung zu Schleiz) ver-
pfandeten 1569 Lobenstein an die Vitzthum von Eckstadt. Von den Reussen 1576
wieder eingelöst, wurde das Gebiet zunächst unter die drei Linien dieses Hauses
vertheilt, doch kam bald die Linie Gera durch Tausch und Kauf (1585 und 1588)
in den Besitz des Ganzen. Als Heinrich Posthnmus' Söhne das väterliche Erbe
theilten, iiel Lobenstein an Heinrich X., welcher nun der Stifter des Hauses Loben-
stein wurde. Er kaufte 1664 Hirschberg und sein Sohn Heinrich III. 1690 Ebers-
dorf. Die Söhne Heinrichs X. theilten sich 1678 in die Unterlinien Lobenstein,
Ebersdorf und Hirschberg (s. dass.). Von erstgenannter zweigte sich 1710 wieder die
Nebenlinie Selbitz ab. Als beide ausstarben, fiel Lobenstein an den Fürsten von
Ebersdorf, nach dessen Abdankung (1848) endlich an das Haus Schleiz, wodurch das
heutige Fürstenthum Reuss j. L. entstand.
Brückner, Landeskunde, S. 320 if. 380 Hi, s. a. Literatur zu Amt Schleiz. Kirchengallerie
der iürstl. Reussischen Länder, Abth. II.