Ohrclruf.
EINLEITUNG.
über, nachdem Günther XIII. allen Ansprüchen entsagt hatte. Bei der Erbtheilung
1385 kam das Gebiet an Ernst V. zum Antheil des Schlosses Gleichen als Haupt-
linie; 1455 erbte diese Linie mit Sigismund I. nach seines Vetters Adolf Tode
auch den Antheil der Nebenlinien: Tonna, Ingersleben etc. und hatte nun einen
ansehnlichen Besitz in Thüringen.) Von da datirt mithin zugleich die Gleichen-
Grafenschaft in unserem Bezirke und sie hat das Feld behauptet bis 1631, sie hat
die alte Vogtei auch wieder zusammengebracht und den letzten bedeutsamen Auf-
schwung des Bezirks, namentlich Ohrdrufs selbst, herbeigeführt. Es herrschen jetzt
1) Hersfeld, 2) die Kävernburger, 3) Kloster Georgenthal, 4) die Gleichen-Grafen, und
da auch Kävernburg ä. L. noch Rechte geltend machte, 5) diese. So seit 1280,
und seit 1306 treten an die Stelle von Kavernburg j. L. die Schwarzburger, von 1360
ab sogar die Landgrafen, die nur auf den Moment gelauertfso dass man in dem
Jahrsiebent von 1360-1367 von einer Sechsherrschaft in unserem Bezirke reden
kann. 1367 scheidet Schwarzburg aus. 1385 Kävernburg ä. L., 1525 Georgenthal,
es bleibt der Landgraf bezw. Kurfürst mit den Gleichen-Grafen und Stift Hersfeld
in Dreiherrschaft übrig. (Die Gebiete von Georgenthal und Schwarzwald, zu gleich-
namigen Aemtern geworden, kamen bei den Landes- und Erbtheilungen 1572 zum
thüringisch-weimarischen Antheil des Herzogs Johann Wilhelm und dessen Sohnes
Friedrich Wilhelm I. von Altenburg, dann an dessen Bruder Johann und dessen
Söhne, 1640 an Ernst den Frommen von Sachsen-Gotha.) Die Grafen von Gleichen
hatten sich unter der Gunst der Reformationszeit so fest in hersfeldische Lehen
eingewurzelt, dass ihre Lehen, vor allem der weitaus grösste Theil der alten Vogtei
(Ohrdruf, Wechmar, Emleben, Schwabhausen), nunmehr als fast frei-eigener Besitz
schon galten, wenn auch Hersfeld sich noch einmal die Lehnshoheit errang (1563).
Die Stadt Ohrdruf gewann seit 1550 als Residenz der Grafen von Gleichen
wachsende Bedeutung. 1631 treten die Hohenlohe an der Gleichen Stelle, indem
sie die sog. Obergrafschaft Gleichen erben, und 1648 tritt mit der Säcularisation
auch Hersfeld aus. 1665 ward der hohenlohische Besitz in die beiden Linien
Langenburg und Neuenstein getheilt, wobei jede Linie die Hälfte von Schloss und
Stadt Ohrdruf bekam. 1767 wurde das Gesammthaus fürstlich. Den neuen-
steinischen Theil erbten 1805 (1809) die Linien Langenburg und Kirchberg; sie
traten Verwaltung und Gerichtsbarkeit 1848 an Sachsen-Gotha ab. So kehrte
unsere Vogtei zur Einherrschaft zurück, wie fast zur alten Centzeit, der Staatszeit,
nur dass gerade die hohenlohische Herrschaft, zumeist als Patronatschaft, noch
den alten staatlich-kirchlichen Zusammenhang der Vogtei bewahrt hat. Die völlige
Einherrschaft würde erst eintreten mit dem Aussterben des hohenlohischen Hauses
und dann die Vogtei-Reste, die "Grafschaft" als offenes Lehen an die Landeshoheit,
den Herzog, heimfallen.
Beck, Gesch. der Regenten d. goth. Landes, 1868, u. Gesch. d. goth. Landes, 1875. 1876.
Brückner, Sammlung verschiedener Nachrichten zu einer Beschreibung des Kirchen- u. Schulen-
Staates des Herzogth. Gotha, 1753-1760. Dobenecker, Regesta diplomatica etc. I, 1896, II, I,
1898, bis 1210 reichend, ersetzen alle übrige bis zu jenem Jahr reichende Urkunden-Literatur.
Galletti, Gesch. u. Beschreib. d. Herzogth. Gotha, 1779 -178l. 1825, bes. III, S. 234 f. 269 f. 292 f.; IV,
5- 2 ff. Gelpke, Kirchen- u. Schulenverfassung d. Herzogth. Gotha, 1790. 1796. 1799. J. O. H ell-
bach, Archiv f. d. Geogr. etc. d. Grafsch. Gleichen, 1805, I. die Orte, II. Geschichte der Grafen.
(E955) Mittheil. d. stat. Bür. d. Herzogth. Gotha, Beil. z. Gothaer Zeitung I, S. 40. 47 ff.
FT- Krügels Will, Nachrichten v. d. Stadt Ohrdruf u. deren nächster Umgebung, 1874. C. Ler p,
Die Grafen von Kävernburg, in Goth. Zeitung 1895, Nr. 192. 200. 204. 210. O. Lerp, Die