Volltext: Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha: Landrathsamtsbezirk Ohrdruf ([4], Bd. 2 = H. 26)

Ohrclruf. 
EINLEITUNG. 
über, nachdem Günther XIII. allen Ansprüchen entsagt hatte. Bei der Erbtheilung 
1385 kam das Gebiet an Ernst V. zum Antheil des Schlosses Gleichen als Haupt- 
linie; 1455 erbte diese Linie mit Sigismund I. nach seines Vetters Adolf Tode 
auch den Antheil der Nebenlinien: Tonna, Ingersleben etc. und hatte nun einen 
ansehnlichen Besitz in Thüringen.) Von da datirt mithin zugleich die Gleichen- 
Grafenschaft in unserem Bezirke und sie hat das Feld behauptet bis 1631, sie hat 
die alte Vogtei auch wieder zusammengebracht und den letzten bedeutsamen Auf- 
schwung des Bezirks, namentlich Ohrdrufs selbst, herbeigeführt. Es herrschen jetzt 
1) Hersfeld, 2) die Kävernburger, 3) Kloster Georgenthal, 4) die Gleichen-Grafen, und 
da auch Kävernburg ä. L. noch Rechte geltend machte, 5) diese. So seit 1280, 
und seit 1306 treten an die Stelle von Kavernburg j. L. die Schwarzburger, von 1360 
ab sogar die Landgrafen, die nur auf den Moment gelauertfso dass man in dem 
Jahrsiebent von 1360-1367 von einer Sechsherrschaft in unserem Bezirke reden 
kann. 1367 scheidet Schwarzburg aus. 1385 Kävernburg ä. L., 1525 Georgenthal, 
es bleibt der Landgraf bezw. Kurfürst mit den Gleichen-Grafen und Stift Hersfeld 
in Dreiherrschaft übrig. (Die Gebiete von Georgenthal und Schwarzwald, zu gleich- 
namigen Aemtern geworden, kamen bei den Landes- und Erbtheilungen 1572 zum 
thüringisch-weimarischen Antheil des Herzogs Johann Wilhelm und dessen Sohnes 
Friedrich Wilhelm I. von Altenburg, dann an dessen Bruder Johann und dessen 
Söhne, 1640 an Ernst den Frommen von Sachsen-Gotha.) Die Grafen von Gleichen 
hatten sich unter der Gunst der Reformationszeit so fest in hersfeldische Lehen 
eingewurzelt, dass ihre Lehen, vor allem der weitaus grösste Theil der alten Vogtei 
(Ohrdruf, Wechmar, Emleben, Schwabhausen), nunmehr als fast frei-eigener Besitz 
schon galten, wenn auch Hersfeld sich noch einmal die Lehnshoheit errang (1563). 
Die Stadt Ohrdruf gewann seit 1550 als Residenz der Grafen von Gleichen 
wachsende Bedeutung. 1631 treten die Hohenlohe an der Gleichen Stelle, indem 
sie die sog. Obergrafschaft Gleichen erben, und 1648 tritt mit der Säcularisation 
auch Hersfeld aus. 1665 ward der hohenlohische Besitz in die beiden Linien 
Langenburg und Neuenstein getheilt, wobei jede Linie die Hälfte von Schloss und 
Stadt Ohrdruf bekam. 1767 wurde das Gesammthaus fürstlich. Den neuen- 
steinischen Theil erbten 1805 (1809) die Linien Langenburg und Kirchberg; sie 
traten Verwaltung und Gerichtsbarkeit 1848 an Sachsen-Gotha ab. So kehrte 
unsere Vogtei zur Einherrschaft zurück, wie fast zur alten Centzeit, der Staatszeit, 
nur dass gerade die hohenlohische Herrschaft, zumeist als Patronatschaft, noch 
den alten staatlich-kirchlichen Zusammenhang der Vogtei bewahrt hat. Die völlige 
Einherrschaft würde erst eintreten mit dem Aussterben des hohenlohischen Hauses 
und dann die Vogtei-Reste, die "Grafschaft" als offenes Lehen an die Landeshoheit, 
den Herzog, heimfallen. 
Beck, Gesch. der Regenten d. goth. Landes, 1868, u. Gesch. d. goth. Landes, 1875. 1876.  
Brückner, Sammlung verschiedener Nachrichten zu einer Beschreibung des Kirchen- u. Schulen- 
Staates des Herzogth. Gotha, 1753-1760.  Dobenecker, Regesta diplomatica etc. I, 1896, II, I, 
1898, bis 1210 reichend, ersetzen alle übrige bis zu jenem Jahr reichende Urkunden-Literatur.  
Galletti, Gesch. u. Beschreib. d. Herzogth. Gotha, 1779 -178l. 1825, bes. III, S. 234 f. 269 f. 292 f.; IV, 
5- 2 ff.  Gelpke, Kirchen- u. Schulenverfassung d. Herzogth. Gotha, 1790. 1796. 1799.  J. O. H ell- 
bach, Archiv f. d. Geogr. etc. d. Grafsch. Gleichen, 1805, I. die Orte, II. Geschichte der Grafen. 
 (E955) Mittheil. d. stat. Bür. d. Herzogth. Gotha, Beil. z. Gothaer Zeitung I, S. 40. 47 ff.  
FT- Krügels Will, Nachrichten v. d. Stadt Ohrdruf u. deren nächster Umgebung, 1874.  C. Ler p, 
Die Grafen von Kävernburg, in Goth. Zeitung 1895, Nr. 192. 200. 204. 210.  O. Lerp, Die
	        
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