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SAALFELD,
Kitzerstein,
Wohnhäuser.
Saalfeld.
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Ansicht auf dem Stadtbild. Puttrich, Mittelalterl. Bauwerke in Sachsen-Meiningen, S. 6 u.
Anm. zu S. 6, sowie Ansicht auf dem Stadtbild, Taf. 6, und auf dem Bild dervSorbenburg, Taf. 4.
Wagner, Fürstenthum Saalfeld, S. 37. Weihnachtsbüchlein 1849, S. 15.
Die wühnhällSßr, Brudergasse Nr. 64, dem Gelbgiesser Holzhey ge-
hörig, und Brudergasse Nr. 63, Herrn Messing gehörig, haben mehr in geschicht-
licher als in künstlerischer Hinsicht Bedeutung. Sie hingen einst zusammen, und
war an dieser Stelle im 13. Jahrhundert die Wohnung der Schaffner des Franciscaner-
klostcrs. Der Besitz ging von dem Kloster 1401 auf die Markgrafen von Meissen
über, zunächst miethweise (vermuthlich mit dem Herrschafts-Wechsel von 1389
zusammenhängend), und wurde das Gebäude für die fürstlichen Amtleute einge-
richtet. Unklar ist, ob schon damals die Theilung in den sogenannten oberen
Amthof (Nr. 64) und unteren Amthof (Nr. 63') erfolgte, oder erst 1482, als der
obere Amthof zum Wittwensitz der zweiten Gemahlin Herzogs Wilhelm des Tapferen
(Katharine, verwittwete von Hessberg, geb. von Brandenstein, 1' 1494 daselbst) ein-
gerichtet wurde. Damals wurde das Eigenthum von den Barfüssern an die Herr-
schaft übergeben. Später wohnten dort Amtleute, auch die Wittwe des Herzogs
Johann Ernst von Coburg in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Aus dem fürstlichen Be-
sitz gingen der obere und untere Amthof 1644 und nach Wiederkauf endgültig 1691
in Privathände über. Vielleicht, dass auch damals erst die Theilung erfolgte.
Beide Gebäude haben wenig von altern Schmuck bewahrt, so dass die Frage, wie
viel von Mauerwerk der ursprünglichen Bauten oder der Umbauten, bezw. Neubauten
erhalten ist, für unsere Zwecke ohne grössere Bedeutung ist. Das Haus Nr. 64
zeigt die Bauthätigkeit, welche zum Zwecke der Herrichtung für Herzog Wilhelm's
Wittwe stattfand, in den spätgothischen Spitzbogen-Thüren, welche von der Strasse
in den Hof und vom Hofe in das Gebäude führen, und in den Jahreszahlen: 1282,
welche wiederholt vorkommen (links von dem Eingangsthor in den Hof, am Gewände
der Eingangsthür in das Haus und über dem Fenster nach dem Hofe hin); die an
der Aussenwand der Hoffront sichtbaren Spuren einer Jagdscene in Fresco sind rohe
Erzeugnisse des 18. Jahrhunderts. Das Haus Nr. 63, durch den rechteckigen,
überputzten Erker hervorstechend, ist in seiner Schmucklosigkeit wohl ein Neubau
der Frührenaissance (natürlich ebenfalls später mehrfach nach Bedarf verändert),
vielleicht gleichzeitig mit dem Nachbargebäude Brudergasse Nr. 62 aufgeführt.
Denn dieses letztere, jetzt ebenfalls in Privatbesitz und ohne künstlerische Bedeutung,
trägt die Zahl: 1626 über dem Fenster neben dem Thor-Eingang und hinten am Hof,
und war einst als Gerichtshaus zum Amthof gehörig.
Brückuer, Landeskunde, II, S. 627. Grobe, Wagnefs Chronik, S. 268 f. Rein in
Thüring. Vereins-Zeitschr. V, S. 412 f. Schultes, Coburg-saalfeld. Landesgech. II, Nr. 14, Urk-B.
S. 17. Wagner, Fürstenthum Saalfeld. S. 53. Richter in Weihnachtsbüchlein 1874, S. (i.
Ein Z ßl h B i U3 n an Wohnhäusern aus dem 16. Jahrhundert.
B r u d e r g a s s e N r. 61, Herrn Bergsehneider gehörig. Einige Rechteck-Fenster
mit spätgothischeil Profllen und eine Thür mit Stabwerk, wie am Rathhaus sind Reste
des Baues aus der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts.
Brud erg asse Nr. 60, sogenannte alte Superintenden tur, der Kirche
gehörig; die Stelle ist wohl identisch mit der des Ritterhof e s der Familie von Thüna