Zweiundzwanzigste
Vorlesung.
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über die hintere Kniegegend, wenn man sie bei einem ge-
streckten Bein betrachtet, gesagt haben. Wenn der Beob-
achtete sich dann noch auf die Zehen stellt, so kann man
noch weniger als vorher von einer Kniekehlengrube, einer
Aushöhlung an der Rückseite des Kniees, sprechen; unter
diesen Verhältnissen vereinigen sich die früher betrachtete
Wölbung des halbhäutigen Muskels und die der Fleischteile
von den Zwillingsmuskeln fest miteinander, und da der Fuss-
sohlenmuskel, den wir gleich erwähnen werden, zur Aus-
füllung des Zwischenraumes beiträgt, bildet die Gegend der
Kniekehle in der That eine Vorragung, und die Rückseite
des Knies erscheint in ihrem mittleren Teil durch einen
starken Muskelwulst ausgezeichnet, über dessen Bedeutung
wir uns nur durch genaue Betrachtung der Zwillingsmuskeln
und des halbhäutigen Muskels klar werden können.
Der Schollenmuskel (Muse. soleus), so genannt, weil
seine Gestalt einer Scholle (lat. solea) vergleichbar erscheint,
liegt unter den Zwillingsmuskeln, welche er sowohl mit
seinem Innenrand (7, Fig. 61), wie mit seinem Aussenrand
(12, Fig. 60) überragt. Er entspringt am NVadenbeinköpfchen
und am Schienbein und geht unten in eine breite, dreieckige
Sehne mit nach oben gerichteter Grundfläche über, an deren
oberüächlichen Seite sich die Zwillingsmuskeln anheften.
Diese Sehne, welche an der Unterseite und an beiden Rän-
dern noch von Fleischfasern des Schollenmuskels begleitet
wird, verschmälert und verdickt sich nach unten zu und
wird etwa 5 cm über der Hacke frei, d. h. sie nimmt hier
keine Muskelfasern mehr auf. Das ist die Achillessehne,
dazu bestimmt, gleichzeitig den Zug des Schollenmuskels
und der Zwillingsmuskeln zu übertragen; am Fersenbein an-
gelangt, wird sie wieder etwas breiter und heftet sich an
die untere Hälfte der Rückseite dieses Knochens.
Der Schollenmuskel wirkt ebenso, wie die Zwillinge,
und man sieht deshalb bei kräftigem Strecken des Fusses
die Wölbung seiner Fasern sich beiderseits an dem oberen
dreieckigen Ende der Achillessehne abzeichnen.