die Mitte dieser Periode machte sich die spanische Mode mit den hohen ausgestopften Achseln
bemerklich (68.14); aber erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde dieselbe durch
die Königin Maria (1553-1558) am Hofe eingeführt; und auch dort konnte sie erst mit der Thronbestei-
gung der prachtliebenden Elisabeth (1558) festen Boden gewinnen. Der Halsausschnitt wurde
vertieft und eine riesige Spitzenkrause, welche ganz abweichend von den seitherigen gefaltelten
Rundkrausen war, stieg allmählich hinten von den Schulterblättern bis zum Scheitel empor, ihre Trä-
gerin wie mit einem Heiligenschein umgebend (69. 20. 21). Bald legte man drei bis vier solcher
Krausen übereinander, die man durch ein mit Spitzen überzogenes Drahtgestell aufrecht erhielt.
Während der Busen oben unbedeckt blieb, zwängte man den Oberkörper bis auf die Hüften in
Fischbein ein, so dass er hier walzenförmig in den enormen Reifrock (vardingale) herabstieg; dieser
Rock selbst verdrängte die sonst hie und da üblich gewesenen Hüftkissen (69. 1a). (Näheres siehe in dem
Abschnitt über die spanische Tracht). Um das Jahr 1590, als England mit Spanien in Krieg geriet,
verschwand die spanische Tracht mit den grossen Halskrausen und nun kam nach französischem
Vorbilde der tellerförmige Reifrock mit der um die Taille gelegten Krause in Geltung (69. 21).
Statt des Hüftkragens beliebte man auch eine durch Unterbindung erzielte flache Aufbauschung
(69. 20) und liess die Taille vorn mit einer Spitze tief herabsteigen (69. 1s- 20). (Siehe darüber die
französische Tracht). Das Bürgertum blieb diesen Wandlungen ziemlich fern; hier bildete sich
ebenmässig wie in den Niederlanden auf Grund der spanischen Mode eine besondere Volkstracht
heraus, die gesetzt und zierlich war. Mädchen und Matronen (69. 14. 11) trugen einen Ueberrock von
wenigen Falten, der vornherab offen stand und an einem Mieder mit viereckigem, ziemlich tiefem
Ausschnitte sass; das Mieder war auf der Brust, der Aermel im Oberarm und an der Achsel ein wenig
auswattiert. Den Ausschnitt füllte das gestickte Hemd, welches auch den Hals umschloss und das
Kinn mit einer schmalen Krause umgab. Aehnlich war die Tracht der Bürgerfrauen (69. 16), der
Rock jedoch vorn geschlossen und mit einer Schürze bedeckt, das Mieder hoch und mit einem offenen
Kragen den Hals bedeckend. Matronen trugen das offen stehende Kleid mit Pelz gefüttert,
ebenso das Mieder um den llals her und auf die Brust herab mit einem Ueberschlagekragen von
Pelz besetzt. Das Haar, offen oder geflochten, wurde in ein Netz gesteckt. Die üblichste Kopf-
bedeckung neben der Kapuze war ein dem lVlännerhute ähnliches Hütchen mit wagrechter Krämpe
(69.14.1641); ärmeren Frauen genügte ein um den Kopf gewundenes Tuch. Während der Trauer-
zeit kleideten sich die Frauen in einen langen ungegürteten Oberrock von schwarzem Tuche,
dessen Aermel sich nach dem Handgelenke zu bedeutend erweiterten, wanden ein weisses Tuch
um den Hals und setzten eine schwarze Kapuze mit hängendem Zipfel auf den Kopf (69. 19). Damen
von Stand nahmen, wenn sie über Land reisten, eine Maske von schwarzem Sammet mit Augen-
löchern vor das Gesicht; sie gebrauchten auch lange, weisse, seidene Schleier, die sie zum
Schutz gegen die Sonne um das Gesicht wanden. Der Frauenschuhe gab es mancherlei, ge-
schlossene Schuhe, Pantoffeln und Schlarfen (Schlappen), doch immer auf den Fuss zugeschnitten
und nur an den Zehen je nach der Mode bald hoch und rund, bald breit und eckig, sämtliches
Schuhzeug häufig mit Korksohlen unterlegt oder auch ganz von Kork hergestellt (puisnets).
Nachdem sich Heinrich VIII. von der römischen Kirche losgesagt hatte, erhielt die geist-
liche Tracht eine vom römischen Ornate gesonderte Form. Anfangs bediente sich die Geist-
lichkeit der unter Gelehrten und Richtern üblichen langen vorn herab geöffneten Röcke mit
langen weiten Aermeln oder auch geschlitzten Hängeärmeln und dem Unterkleide nach der Mode
(69. s); nur die hohe Geistlichkeit legte eine ziemlich breite schwarze Binde um den Nacken,
welche mit ihren beiden Enden vorn bis unter den Gürtel herabliel. Unter Heinrichs VIII. Nach-
folger Eduard VI., wurde die geistliche Amtstracht gesetzlich geregelt; zu ihr gehörten von nun
an folgende Stücke (69. 4.10. 12.13): ein enger, bis auf die Füsse reichender und vorn herab ver-
knöpfbarer Unterrock in Schwarz (cassock), erst kragenlos, später mit kleinem Umschlagekragen
besetzt; ein etwas kürzeres weisses Unterkleid mit langen weiten Aermeln, das Chorhemd (rochette);